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Freispruch in Prozess um antike Silberteller aus der Ukraine

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen Mann vom Verdacht freigesprochen, illegal antike Silberteller aus der Ukraine nach Deutschland gebracht zu haben.

Justitia Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

München (dpa) - Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen Mann vom Verdacht freigesprochen, illegal antike Silberteller aus der Ukraine nach Deutschland gebracht zu haben. Er war wegen des Verdachts angeklagt, gegen das Kulturgutschutzgesetz verstoßen zu haben. Selbst die Staatsanwaltschaft, die Anklage gegen ihn erhoben hatte, musste in ihrem Plädoyer aber einräumen, dass die Tat ihm nicht habe nachgewiesen werden können. Auch sie hatte - ebenso wie die Verteidigung - Freispruch gefordert.

Der Mann hatte Teile zweier Silberteller aus dem zweiten bis vierten Jahrhundert nach Christus in ein Auktionshaus in Grasbrunn bei München gebracht, um sie dort versteigern zu lassen. Bei den Teilstücken soll es sich um ukrainische Kulturgüter aus einer Raubgrabung im Jahr 2016 bis 2017 in der Gegend um Ternopil in der Ukraine handeln. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er die Teile zwischen 2019 und 2020 illegal nach Deutschland eingeführt hatte.

Das habe man dem Angeklagten aber nicht nachweisen können, entschied das Gericht am Dienstag. Es sei nicht auszuschließen, dass er die Stücke «schon vor ganz langer Zeit in Stuttgart von einem Händler gekauft» haben könnte und «dass die Objekte schon ganz lange Zeit beim Auktionshaus waren».

Im August 2016 trat das Kulturgutschutzgesetz in Kraft, das die illegale Aus- und Einfuhr von Kulturgütern aus und nach Deutschland unter Strafe stellt und den illegalen Handel damit.

Nach Angaben des Büros von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) aus dem Juni dieses Jahres wurden seit Inkrafttreten der Regelung rund 2000 Gegenstände an EU-Mitgliedsstaaten zurückgegeben. 2018 waren es den Angaben zufolge drei Gegenstände, 2019 mehr als 1000, 2020 waren es 38, 2021 insgesamt 884, 2022 waren es 10 und und diesem Jahr bislang 15. Die Zahlen variieren nach Angaben eines Sprechers darum so stark, weil 2019 und 2021 zahlreiche Münzen zurückgegeben wurden, die einzeln zählen.

Doch auch bei der aktuellen rechtlichen Regelungen bleiben Probleme, da es schwierig ist, diese Taten nachzuweisen. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums fielen seit 2017 bayernweit nur zwei Urteile gegen Menschen, die nach dem Kulturgutschutzgesetz strafrechtlich verfolgt wurden.

© dpa-infocom, dpa:230919-99-252988/3

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