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Mehr als 1000 Teilnehmer beim «Car-Freitag» in Forchheim

Die Polizei in Bayern hat die Tuningszene besonders in den Blick genommen. Denn am «Car-Freitag» kam es auch im Freistaat zu Treffen von Autoposern - etwa im oberfränkischen Forchheim mit mehr als 1000 Teilnehmern.

Polizist steht an einem Fahrzeug Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Forchheim (dpa/lby) - Die Polizei in Bayern hat die Tuningszene besonders in den Blick genommen. Denn am «Car-Freitag» kam es auch im Freistaat zu Treffen von Autoposern - etwa im oberfränkischen Forchheim mit mehr als 1000 Teilnehmern. Am Freitagabend hätten sich vermehrt Angehörige der Szene auf den Weg in die Stadt gemacht, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken am Samstag mit. Bei den Kontrollen habe man rund 20 Verstöße festgestellt.

Bei den betroffenen Autos war «aufgrund baulicher Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen». Meist war die Abgasanlage manipuliert, das Fahrwerk verändert oder Räder und Reifen passten nicht zusammen. Eine Streife im nahen Ebermannstadt stellte bei der Kontrolle des Wagens eines 57-Jährigen ein blinkendes Blaulicht fest, das er an der Windschutzscheibe angebracht hatte. Die Beamten verboten die Weiterfahrt.

Insgesamt sei das Treffen in Forchheim «friedlich und störungsfrei» verlaufen, bilanzierte die oberfränkische Polizei.

Auch in Schwaben kontrollierte die Polizei nach eigenen Angaben am Freitagabend die Tuning- und Poserszene. Bei 28 kontrollierten Autofahrern in Neu-Ulm fiel einer auf, der laut Polizei mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei den Fahrzeugen war ein Auto so umgebaut, dass die Verkehrssicherheit gefährdet war, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Die Weiterfahrt wurde verboten. 

Die Polizei setze im Umgang mit der Tuner- und Poserszene unter anderem auf Aufklärung in sozialen Medien, spezialisierte Kontrollgruppen, Schwerpunktkontrollen, konsequente Ahndung von Verstößen und interne Schulungen, hatte das Innenministerium vor dem «Car-Freitag» erläutert.

© dpa-infocom, dpa:240330-99-511522/2

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