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Mord an Studentin: Angeklagter wies Vorwürfe zurück

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer 23-jährigen Studentin in Aschau im Chiemgau sehen Gutachter bei dem Angeklagten keine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Justiz Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Traunstein (dpa/lby) - Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an einer 23-jährigen Studentin in Aschau im Chiemgau sehen Gutachter bei dem Angeklagten keine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Ein psychiatrischer Sachverständiger sprach sich am Freitag vor dem Landgericht Traunstein aber dafür aus, den Angeklagten nach Jugendstrafe zu behandeln, für den Fall, dass es zu einer Verurteilung kommt. Auch eine Psychologin berichtete nicht über besondere psychische Auffälligkeiten.

Bei beiden hatte der inzwischen 22 Jahre alte Mann die Tat bestritten, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Bei der Psychologin sagte er zudem, er hoffe, dass bald der richtige Täter gefunden werde und er auf freien Fuß komme. Der Mann hat im Prozess bisher geschwiegen.

Die Beweisaufnahme in dem Indizienprozess zieht sich hin. Das Gericht hat inzwischen rund zehn weitere Termine bis in den März angesetzt. «Die zahlreichen noch offen stehenden Termine zeigen, dass zur Wahrheitsfindung noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist», sagte Anwalt Harald Baumgärtl.

Die 23 Jahre alte Studentin war in der Nacht zum 3. Oktober vergangenen Jahres in einem Club in Aschau im Chiemgau und hatte sich von dort am frühen Morgen auf den Heimweg gemacht - doch zu Hause kam sie nie an. Ein Passant entdeckte die Leiche der Frau am Nachmittag im Fluss Prien, etwa zwölf Kilometer flussabwärts.

Sechs Wochen nach der Tat wurde ein junger Mann festgenommen. Er muss sich seit Oktober wegen Mordes vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau auf ihrem Heimweg verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen zu haben, der in die Prien mündet. Laut Gerichtsmedizin ertrank die Studentin, die gut zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

Bisher konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die junge Frau womöglich ohne fremdes Zutun in den Bärbach fiel und ihre Verletzungen durch Wasserwalzen, Baumstämme oder Staustufen verursacht wurden. Dazu will das Gericht ein Gutachten erstellen lassen.

© dpa-infocom, dpa:231222-99-389286/2

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