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Warnstreiks am 14. Januar in Regensburg und Augsburg: Diese Betriebe sind betroffen

Am Mittwoch kommt es in Bayern zu Warnstreiks: Die IG Metall bestreikt die Holz- und Kunststoffindustrie in Schwaben, ver.di eine Uniklinik in Regensburg. Hier lest ihr, wer betroffen ist.

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Warnstreiks im öffentlichen Dienst - München Sven Hoppe/dpa

Am Mittwoch, den 14. Januar, müssen sich einige Menschen in Bayern auf Einschränkungen im Alltag einstellen. Gleich zwei große Gewerkschaften, IG Metall und ver.di, haben in ihren Tarifverhandlungen zu Warnstreiks aufgerufen und legen damit wichtige Bereiche lahm.

Ver.di legt in einem Klinikum die Arbeit nieder

Die Gewerkschaft ver.di streikt für den öffentlichen Dienst in einigen Bundesländern. Besonders betroffen sind unter anderem Berlin und Nordrhein-Westfalen. Aber auch in der Oberfpalz kommt es zu spürbaren Einschränkungen:

Ver.di hat einige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für den 14.01. zum Warnstreik aufgerufen. Betroffen sind unter anderem das Universitätsklinikum und die Universität Regensburg, sowie die Regierung der Oberpfalz, das Landesamt für Denkmalsschutz und das Wasserwirtschaftsamt.

Patienten des Uniklinikums müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen, da viele Behandlungen verschoben werden müssen. Die Notfallversorgung bleibt jedoch gesichert. 

Im Stadtgebiet Regensburgs kann es zudem zu Verkehrsbehinderungen kommen. Für einen Demonstrationszug sind einige Straßen zwischen der Universitätsstraße und dem Gewerkschaftshaus gesperrt. Ver.di rechnet zwischen 9:30 Uhr und 13 Uhr mit etwa 300 Teilnehmern.

IG Metall streikt in der Region Augsburg

In der Region Augsburg ruft die IG Metall die Beschäftigten der Holz- und Kunststoff-verarbeitenden Industrie zum Warnstreik auf. Besonders betroffen ist die Firma JELD WEN in Öttingen. 

Von 12:30 bis 13:30 Uhr werden sich schätzungsweise 200 Teilnehmer vor dem Werksgelände versammeln, um für bessere Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Große Einschränkungen für den Verkehr sind nicht zu erwarten.

Was fordert die Arbeitervertretung?

Die Gewerkschaften wollen mit den Warnstreiks ihre Forderungen in den laufenden Tarifverhandlungen durchsetzen. Oft geht es darum, dass die Löhne mit der Inflation mithalten sollen.

Die IG Metall fordert diesmal für die Holz- und Kunststoffverarbeiter 5 Prozent mehr Geld, eine starke soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen, eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütung und eine Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten.

Ver.di fordert bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer sieben Prozent mehr Gehalt im Monat – mindestens aber 300 Euro zur Stärkung der unteren Lohngruppen.

Warum wird überhaupt gestreikt?

Ein Streik kann im Zuge von Tarifverhandlungen stattfinden. Die Gewerkschaften verhandeln dabei mit Unternehmen um Löhne und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.

Wird man sich nicht einig, dann können sich die Mitglieder der Gewerkschaft entscheiden, ob gestreikt werden soll. Mit solchen befristeten Warnstreiks wollen sie den Druck auf die Unternehmen erhöhen und so ihre Forderungen durchsetzen. In der nächsten Eskalationsstufe können die Gewerkschaften auch einen unbefristeten Erzwingungsstreik ausrufen, um noch mehr Druck aufzubauen.

Werden sich Gewerkschaften und Unternehmen am Ende einig, dann gilt eine Friedenspflicht, bis der neue Tarifvertrag ausläuft. Solange darf nicht gestreikt werden.

Wer darf streiken?

Grundsätzlich dürfen alle Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis streiken. Sie müssen in dieser Zeit nicht zur Arbeit erscheinen und müssen nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings gibt es in Deutschland strenge Regeln:

Streiks müssen von Gewerkschaften im Rahmen von Tarifverhandlungen organisiert werden. Politische Streiks sind dagegen verboten. Ruft keine Gewerkschaft zum Streik auf, dann handelt es sich um einen sogenannten "wilden Streik", bei dem für die Arbeiter auch kein Kündigungsschutz gilt. Am organisierten Streik teilnehmen dürfen aber alle Arbeiter - unabhängig davon, ob sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind oder nicht.

Beamte sind vom Streikrecht ausgenommen, da sie dem Staat gegenüber eine besondere Treuepflicht haben.