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"HAND AUF DIE KÜCHE" - Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion "HAND AUF DIE KÜCHE", durchgeführt von Segmüller Einrichtungshaus ("SEGMÜLLER"), Heimstettener Str. 10, 85599 Parsdorf. Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend einheitlich "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden; wir verweisen insbesondere auf die Bestimmungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten in Ziffer 14.

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TNB

Teilnahmebedingungen

Hands-on Küchen-Challenge
Mit der Teilnahme an der Hands-on Küchen-Challenge erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen verbindlich an.

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden. Schwangere Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Veranstalter behalten sich vor, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 2 Bewerbung, Auswahl der Teilnehmer und Entscheidung des Veranstalters
Die Bewerbung zur Teilnahme an der Hands-on Küchen-Challenge erfolgt über ANTENNE BAYERN im Rahmen des von diesem bereitgestellten Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums übermittelt ANTENNE BAYERN die Bewerbungsdaten der Teilnehmenden zur Sichtung und Auswahl der Veranstaltungsteilnehmer an SEGMÜLLER. Die Übermittlung erfolgt selbstverständlich datenschutzkonform gemäß den geltenden Bestimmungen der DSGVO.

Die Bewerbung zur Teilnahme an der Veranstaltung begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter SEGMÜLLER nach freiem Ermessen aus allen eingegangenen Bewerbungen. Die Entscheidung über die Teilnahme ist endgültig; ein Anspruch auf Berücksichtigung, Teilnahme, Mitteilung der Auswahlkriterien oder Begründung der Auswahlentscheidung besteht nicht. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 3 Ausschluss bestimmter Personengruppen
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Unternehmen SEGMÜLLER und ANTENNE BAYERN sowie deren Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister.

§ 4 Teilnahmebeginn
Die Teilnehmer müssen vor Ort am Einrichtungshaus von SEGMÜLLER in Parsdorf zum festgelegten Startzeitpunkt an ihrem zugewiesenen Platz an der Küche erscheinen und diese mit mindestens einer Hand berühren. Die Hand muss dauerhaft die Küche berühren.

§ 5 Ausscheiden durch Loslassen
Entfernt ein Teilnehmer seine Hand von der Küche, gilt der Teilnehmer als disqualifiziert und scheidet aus dem Wettbewerb aus.

§ 6 Pausenregelung
Den Teilnehmern werden in regelmäßigen Abständen Erholungspausen gewährt. Das Loslassen der Küche während der von der Veranstaltungsleitung festgelegten Pausen und Unterbrechungen ist zulässig und führt nicht zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb.

§ 7 Außerordentliche Unterbrechungen
Der Veranstalter kann den Wettbewerb aus Sicherheitsgründen oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse jederzeit unterbrechen oder aussetzen. Während einer angeordneten Unterbrechung entstehen den Teilnehmern hieraus keine Nachteile. Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Der Veranstalter kann Dauer und Ablauf des Wettbewerbs entsprechend anpassen.

§ 8 Verpflegung
Essen ist während der von der Veranstaltungsleitung bekanntgegebenen Pausenzeiten gestattet. Das Trinken von Getränken ist jederzeit erlaubt. Die Verpflegung der Teilnehmer erfolgt während der gesamten Veranstaltungsdauer kostenfrei durch den Veranstalter.

§ 9 Toilettenregelung
Toilettenpausen werden alle 90 Minuten eingeräumt. Hierfür steht jedem Teilnehmer in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsfläche eine persönlich zugewiesene Toilette zur Verfügung.

§ 10 Unzulässige Verhaltensweisen
Alle Teilnehmer haben sich während der gesamten Veranstaltung respektvoll und fair zu verhalten. Alle Verhaltensweisen, die dem Charakter des Wettbewerbs widersprechen, sind nicht gestattet. Ein dauerhaftes Anlehnen oder Sitzen auf der Küche ist nicht gestattet. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Veranstaltungsleitung Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. Ein Ausschluss wegen eines Verhaltensverstoßes erfolgt in der Regel nach Bestätigung durch mindestens zwei von der Veranstaltungsleitung benannte Aufsichtspersonen. Dies gilt nicht für eindeutig feststellbare Verstöße oder akute Sicherheitsrisiken.

§ 11 Alkohol, Drogen und sonstige Substanzen
Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden beziehungsweise leistungssteigernden Substanzen ist nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluss.

§ 12 Verbot von Unterhaltungsmedien
Die Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches, Büchern, Zeitschriften oder sonstigen Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien ist während des Wettbewerbs nicht erlaubt.

§ 13 Zutritt zur Veranstaltungsfläche
Der Zutritt zur unmittelbaren Veranstaltungsfläche während der gesamten Dauer der Veranstaltung ist ausschließlich den Teilnehmern sowie von den Veranstaltern autorisierten Personen gestattet.

§ 14 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einwilligung in die Anfertigung sowie Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Die Aufnahmen dürfen insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, Twitch sowie auf weiteren Kommunikationskanälen von ANTENNE BAYERN und SEGMÜLLER veröffentlicht werden.

§ 15 Weisungsrecht des Veranstalters
Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und des eingesetzten Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder aus Sicherheitsgründen jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen.

§ 16 Haftung und Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen.

§ 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit aus sachlichem Grund anzupassen.

Stand: 10.08.2026 

Veranstalter: Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG