Eilmeldung:
BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime: Wer schon mehr als 4 Jahre Prime-Kunde ist, zahlt künftig erstmal weniger. Mehr in den News.
Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München hat einen Rechtsstreit um
Preiserhöhungen auch in dritter Instanz - am Bundesgerichtshof (BGH) - verloren.
Amazon kündigte umgehend Konsequenzen an, nachdem das Urteil aus Karlsruhe bekanntgeworden war. Und für Betroffene ist das noch nicht alles: In einem anderen Verfahren geht es darum, Geld zurückzubekommen.
Vor vier Jahren hat Amazon den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Davon betroffen waren laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Millionen Kundinnen und Kunden. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Erhöhung rechtswidrig, sie zog vor Gericht.
Prime-Kunden zahlten seit September 2022 bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Der Dienst bietet unter anderem schnellen und kostenlosen Versand sowie Video- und Musik-Streaming. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.
Die obersten Zivilrichter in Deutschland haben die beanstandeten Regelungen zu Preisanpassungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Ihnen sei nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen, entschied der dritte Zivilsenat
in Karlsruhe. Kunden seien durch die Intransparenz unangemessen
benachteiligt.
In den Vorinstanzen hatten schon das Landgericht Düsseldorf und das
Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm ebenfalls für unwirksam erklärt. Dagegen ging Amazon am BGH vor. Daher war der Fall noch nicht rechtskräftig entschieden.
Für Altkunden gelten damit wieder bis auf weiteres die alten Preise. «Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht», teile eine Amazon-Sprecherin mit. Betroffene Kunden sollen vor dem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informiert werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld entweder individuell
zurückfordern. Dabei sind Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale, können Betroffene die letzten drei Jahre geltend machen.
Oder sie schließen sich einer Sammelklage an, welche die Verbraucherzentrale NRW schon unabhängig vom Ausgang am BGH im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erhoben hat. Die geht laut Husemann zurück bis zur Preiserhöhung. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt laut den
Verbraucherschützern unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde.
Das Bundesamt für Justiz öffnete im Januar ein sogenanntes Klageregister, in das man sich als Betroffener oder Betroffene eintragen lassen kann. Das haben bislang laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen etwa 145.000 Menschen gemacht. Die Anmeldung sei weiterhin möglich ? bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.