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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Wie ihr einen Kita-Platz für eure Kids bekommt

Kita oder Tagesmutter? Wenn es um die Versorgung der Kinder geht, ist das eine von vielen Fragen. Wie viel kostet ein Betreuungsplatz? Wo stellt ihr einen Antrag? Welche Ansprüche habt ihr als Eltern? Alles rund um die Kinderbetreuung klären wir hier.

Kind zwischen Mann und Frau Foto: Pexels / pixabay

Rechts­anspruch auf Betreuung: Was bedeutet das?

Kinder ab einem Jahr haben bis zum Schul­eintritt einen Rechts­anspruch auf Betreuung. Das gilt seit 2013. Das ist aber keine Garantie, dass Eltern auch einen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Denn nicht überall stehen ausreichend Plätze für alle Kinder zur Verfügung.

Wenn ihr berufstätig, arbeitssuchend oder in einer Ausbildung seid, hat euer Kind sogar einen Betreuungs­anspruch, wenn es jünger als ein Jahr ist. Das gilt auch, wenn ihr zum Beispiel selbst einen kranken Elternteil pflegen müsst und euch nicht ausreichend um euer Kind kümmern könnt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kita und Tages­pflege?

In einer Kindertageseinrichtung (Kita) werden Kinder halb- oder ganz­tägig von ausgebildeten Erziehern betreut und gefördert. In der Tages­pflege werden eure Kids in kleinen Gruppen von einer festen Bezugs­person beaufsichtigt, also einer Tages­mutter oder einem Tages­vater. Letztere Betreuungs­art ist in der Regel individueller und flexibler, es werden zum Beispiel weniger Kinder gemeinsam betreut.

Wer berät mich rund um Kita und Kinder­betreuung?

Über örtliche Betreuungsangebote und ihre Konzepte beraten die Träger der öffentlichen Jugend­hilfe. Sie sind verantwort­lich für ein bedarfs­gerechtes Angebot an Kitaplätzen und Tages­müttern. In der Regel sind das die Jugend­ämter in eurer Nähe. Im Zweifel vermittelt die Kommune euch auch die richtigen Ansprech­partner.

Zu den Anlaufstellen in Bayern erfahrt ihr hier mehr. Die Experten helfen euch, die passende Einrichtung für euch und eure Kids zu finden.

Muss ich das Angebot eines Trägers annehmen?

Einen Platz können Eltern nur ablehnen, wenn er unzu­mutbar ist. Anderenfalls könnt ihr den Betreuungs­anspruch verlieren. Was unzu­mutbar ist, z.B. eine unangemessene Entfernung der Betreuungseinrichtung vom Wohnort, hängt vom Einzel­fall ab. Im Streitfall muss das ein Gericht klären.

Wann muss ich mich um eine Kinderbetreuung kümmern?

Sobald klar ist, dass euer Kind künftig betreut werden soll, solltet ihr einen Platz beantragen – selbst dann, wenn noch kein Anspruch besteht. Das Jugend­amt hat so genügend Zeit, um den Bedarf zu planen. Hinzu kommt, dass manche Träger Antrags­fristen setzen. Kümmert euch also frühzeitig.

Wie beantrage ich eine Kinderbetreuung und worauf muss ich achten?

Im Namen des Kindes stellt ihr als Eltern einen Antrag für die Betreuung. Am besten macht ihr das schriftlich. In dem Schreiben teilt ihr dem Jugend­amt mit, ob ihr eine Kita oder ­Tages­pflege in Anspruch nehmen möchtet. Gleichzeitig gebt ihr an, ab wann und in welchem Umfang euer Kind Betreuung benötigt.

Stellt den Antrag am besten schon vor dem ersten Geburts­tag eures Kindes. Danach erneuert ihr den Antrag zur Absicherung, weil der Anspruch erst dann entsteht. Streut außerdem breit: Meldet bei allen infrage kommenden Einrichtungen euer Interesse an, dass ihr einen Betreuungsplatz braucht. Gegebenenfalls kommt ihr auf eine Warteliste. Nutzt für euren Antrag auf einen Betreuungsplatz gerne unser Musterschreiben.

Wie viel Zeit kann mein Kind in der Betreuung verbringen?

Das ­Rege­langebot lautet, dass euer Kind mindestens 20 Stunden in der Woche betreut wird. Der Anspruch kann aber auch darüber hinausgehen, wenn ihr zum Beispiel berufstätig seid oder studiert.

Wie teuer ist ein Betreuungs­platz für mein Kind?

Wie viel der Platz in einer Kita kostet, hängt stark vom Wohnort ab. Die Spanne liegt bundesweit zwischen 0 und 630 Euro pro Monat für ein Kind im Alter von andert­halb Jahren. In Bayern regelt jede Kommune bzw. jeder Träger selbst die Kitagebühren. Es gibt keine einheitliche Regelung. Die Höhe der Elternbeiträge hängt meist von mehreren Faktoren ab:

  • Jahreseinkommen der Eltern
  • Alter des Kindes
  • Betreuungszeit
  • Zahl der Geschwisterkinder

Neben den Gebühren müssen Eltern in der Regel noch das Essen für die Kids bezahlen.  Bei Gering­verdienern über­nimmt häufig das Jugend­amt auf Antrag die Kosten.

Das  Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatte Anfang 2019 die Kitagebühren in den größten deutschen Städten verglichen. Darunter waren auch die drei größten Städte in Bayern. Beispielhaft hier aufgeführt sind die Sätze für Kinder im Alter von 18 Monaten.

Augsburg
Bruttoeinkommen / Betreuungsumfang
25 Std.
35 Std.
45 Std.
30.000 €
222,00 € 253,00 € 273,00 €
50.000 €
222,00 € 253,00 € 273,00 €
90.000 €
222,00 € 253,00 € 273,00 €

In Augsburg gilt die Gebührenordnung nur für städtische Einrichtungen. Es gibt keine Gebührenstaffelung nach Einkommen.

München
Bruttoeinkommen / Betreuungsumfang 25 Std.
35 Std.
45 Std.
30.000 € 65,00 € 91,00 € 109,00 €
50.000 € 165,00 € 231,00 € 278,00 €
90.000 € 234,00 € 328,00 € 397,00 €

In München gilt die Gebührenordnung ebenfalls nur für städtische Einrichtungen. Die Gebühren freier Träger weichen zum Teil deutlich ab.

Nürnberg
Bruttoeinkommen / Betreuungsumfang
25 Std.
35 Std.
45 Std.
30.000 €
210,00 € 270,00 € 330,00 €
50.000 €
210,00 € 270,00 € 330,00 €
90.000 €
210,00 € 270,00 € 330,00 €

In Nürnberg gilt die Gebührenordnung auch nur für städtische Einrichtungen. Eine Gebührenstaffelung nach Einkommen ist nicht vorgesehen.

Wie kann ich Betreuungs­kosten steuerlich berücksichtigen?

Die Kosten für die Unterbringung eures Kindes in einer Kita oder bei einer Tages­mutter könnt ihr als Sonder­ausgaben von eurer Steuer absetzen. Zwei Drittel der Kosten werden vom Finanzamt anerkannt – höchstens aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Die Kosten für Verpflegung und Trans­port des Kindes zur Kita sind dagegen nicht absetzbar. Wichtige Voraussetzung: Es muss ein Arbeits­vertrag vorliegen und ein Lohn über­wiesen werden. Dann kann auch die Betreuung durch bezahlte Familienangehörige abgesetzt werden. Allerdings nur, wenn Oma, Opa oder Tante nicht im selben Haushalt leben.

Was muss in einem Betreuungs­vertrag stehen?

Wenn ihr einen Betreuungsplatz ergattert habt, schließt ihr einen Vertrag, z.B. mit einer Kita. Wichtige Punkte, die darin fest­gehalten sein sollten, sind:

  • Höhe der Eltern­beiträge
  • Ganz­tags- oder Halb­tags­platz
  • tägliche Dauer der Betreuung
  • Abholberechtigte für das Kind
  • Kündigungsklauseln

Was kann ich machen, wenn mein Betreuungsantrag abge­lehnt wird?

Nachdem ihr einen ablehnenden oder nicht euren Vorstellungen entsprechenden Bescheid bekommen habt, könnt ihr innerhalb eines Monats Wider­spruch einlegen. Wenn dieser ebenfalls abge­lehnt wird, könnt ihr auch klagen. Welche Frist dafür gilt, steht in einer Rechts­behelfs­belehrung im Bescheid. Wenn so eine Belehrung fehlt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Klagen könnt ihr außerdem, wenn das Jugendamt nicht inner­halb von drei Monaten nach eurer Bedarfs­meldung reagiert.

Ziel von Wider­spruch oder Klage ist es, dass der Träger der Jugend­hilfe binnen einer von euch gesetzten Frist einen Platz zuweist oder einen neu schafft. Sollte die Zeit bis zum geplanten Besuch einer Kita knapp werden, könnt ihr auch vor dem Verwaltungs­gericht einen Eilantrag stellen.

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