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Zuschuss für Eltern ab Januar 2020: Landtag beschließt 100 Euro Krippengeld

Erst die Kindergarten-Zuschüsse, jetzt das Krippengeld: Eltern kleiner Kinder können sich in Bayern ab dem neuen Jahr über eine zusätzliche finanzielle Entlastung freuen. Allerdings nicht alle. Den Antrag können Berechtigte schon jetzt ausfüllen und einreichen.

Kleinkind spielt mit Bauklötzen Familie & Kinder Foto: Uwe Anspach/dpa

Jetzt ist es endgültig: Eltern kleiner Kinder, die in Bayern eine Krippe besuchen, bekommen vom 1. Januar an ein Krippengeld von 100 Euro im Monat. Den Zuschuss gewährt der Freistaat aber nur Familien, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten.

Zuschuss soll direkt an die Eltern fließen

Das entsprechende Gesetz wurde am Donnerstag (05.12.) mit der Mehrheit der schwarz-orangen Koalition im Landtag beschlossen. Das Krippengeld gibt es für Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung betreuen lassen - das kann eine Krippe oder eine Tagespflege sein. Pro Monat und Kind werden bis zu 100 Euro erstattet - aber nur, wenn tatsächlich die Eltern die Beiträge gezahlt haben und nicht etwa das Jugendamt. Der Zuschuss wird dann direkt an die Eltern ausbezahlt.

Förderung von Jahreseinkommen abhängig

Es profitieren jedoch nur Eltern kleiner Kinder mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro. Mit dem zweiten und jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro.

Entscheidend ist das Einkommen in dem Jahr, in dem das Kind das erste Lebensjahr vollendet. Spätere Veränderungen werden nicht berücksichtigt, weshalb dann auch ein steigendes Einkommen keine Folgen mehr hat. Zur Beantragung ist zudem kein Einkommensnachweis erforderlich. Sofern das Einkommen rückblickend nicht unterhalb der Einkommensgrenze lag, muss das Krippengeld zurückgezahlt werden. Es kann aber auch noch für ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Für die Abwicklung und Auszahlung des neuen Krippengeldes ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Auf dessen Homepage ist bereits jetzt der entsprechende Antrag zu finden, zudem gibt es ein eigenes Service-Telefon zum Krippengeld unter der Rufnummer  0931 320 909 29.

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