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Grundrente beschlossen: Wer sie bekommt, was sie kostet und welche Probleme es gibt

Das Bundeskabinett hat die Grundrente endgültig beschlossen. Arbeitnehmer, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben und trotzdem zu wenig zum Leben haben, sollen damit einen Zuschlag bekommen. Ein Überblick über die Details.

Geldmünzen Geld & Recht Foto: Josh Appel/Unsplash

+++ Update vom 21.02.2020 +++

Die Deutsche Rentenversicherung hält die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 für unrealistisch. Es seien mehrere tausend neue Stellen erforderlich, die zusätzlich das Anmieten von neuen Büroräumen erfordern. 

Auch der vollautomatisierte Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern ist noch nicht vorhanden, aber Voraussetzung für das Gelingen der Umsetzung. Es ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Jahren zu rechnen, um die Grundrente einführen zu können.


Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen ab kommendem Jahr Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Nach monatelangem Streit brachte die Bundesregierung dafür nun die geplante Grundrente auf den Weg. Das Bundeskabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Grundrente kostet Steuerzahler über eine Milliarde

Profitieren sollen all jene mit mindestens 33 Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege. Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten. Rein rechnerisch würden die Berechtigten im ersten Jahr der Grundrente einen Durchschnittszuschlag von rund 83 Euro im Monat bekommen. 

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte Heil Pläne für die Grundrente vorgelegt. Für die Union waren diese aber zu weitgehend. Über Monate stritten und verhandelten die Koalitionspartner über die Pläne. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll.

Nun soll zwar nicht geprüft werden, welches Vermögen mögliche Grundrentenbezieher haben. Eine Einkommensprüfung soll aber sicherstellen, dass nur Menschen den Aufschlag erhalten, die ihn auch brauchen.

Einkommensgrenzen: So wirken sie sich auf die Grundrente aus

Den vollen Aufschlag erhält nur, wer als Rentner beim monatlichen Einkommen bei maximal 1.250 Euro liegt. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern liegt die Grenze bei 1.950 Euro.

Einkommen über diesen Grenzen sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Beispiel: Hat ein Alleinstehender 1.400 Euro pro Monat, fällt die Grundrente um 90 Euro niedriger aus (60 Prozent von 150 Euro).

Liegt das Einkommen über 1.600 Euro beziehungsweise über 2.300 Euro, soll es zu 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden.

Was soll bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden?

Das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension, oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge wird geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht - die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

Mehr Menschen sollen über Grundsicherung kommen

Im Gesetzespaket zur Grundrente sind auch Regeln enthalten, die Menschen mit besonders geringem Lohn Altersbezüge über der Grundsicherung bringen sollen. So soll es einen Freibetrag in der Grundsicherung von maximal 216 Euro für jene geben, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient haben.

Wie groß ist der Verwaltungsaufwand?

Beantragen müssen soll man die Grundrente nicht. Auch der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch klappen. Die Rentenversicherung bekommt trotzdem viel zu tun. So sollen etwa 640 Beschäftige ein Jahr lang brauchen, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten. 650 Beschäftigte sollen bei Bestandsrentnern ausländische Einkommen prüfen, die nicht automatisch abgeglichen werden können. Vorgesehen sind auch Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten für die geforderten Angaben zu Kapitalerträgen.

Kritik an Details der Grundrente

Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßten, dass die Grundrente nun kommen soll, bezeichneten die Pläne aber als unzureichend. Die Arbeitgeber kritisierten sie als zu wenig zielgenau gegen Altersarmut und zu teuer. 

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