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Tagesausflug in Corona-Risikogebiet: Das ist erlaubt und hier droht Quarantäne

Immer mehr Gebiete werden als Corona-Risikogebiet erklärt. Wir klären auf, was für berufliche Reisen oder Tagesausflüge in ein Risikogebiet gilt.

Frau im Schutzanzug scannt einen QR-Code Ratgeber Foto: Sven Hoppe/dpa

Nachdem Deutschland einige Regionen in Österreich (aktuell die Bundesländer Wien, Voralberg und Tirol) als Risikogebiet erklärt hat, herrscht Unsicherheit, was noch erlaubt ist und ab wann eine Quarantäne droht. 

Was gilt für Berufspendler?

Für Berufspendler aus Deutschland, die in Österreich arbeiten und dieses als Risikogebiet erklärt wurde, greift die 48-Stunden-Regel. Das heißt ihr dürft ohne Einhaltung der Quarantänepflicht beruflich in ein Risikogebiet reisen, darüber hinaus braucht ihr eine Bestätigung vom Arbeitgeber. 

Gleiches gilt für Österreicher aus einem Risikogebiet, die in Bayern arbeiten. Hier muss der Arbeitgeber nach den 48 Stunden aber nachweisen, dass der Arbeitnehmer aus dem Risikogebiet zwingend notwendig am Arbeitsplatz in Bayern arbeiten muss und Home Office oder eine Quarantäne nicht zumutbar wären.

Was gilt für Tagesausflüge?

Wenn ihr für höchstens 48 Stunden in ein Risikogebiet fahrt, könnt ihr das ohne Quarantänepflicht oder Corona-Test machen. Dabei ist es egal ob ihr zur Familie, zu Bekannten, Freunden, zum Wandern, zum Tanken oder einfach nur zum Shoppen dahin fahrt. Eine Ausnahme der 48-Stunden-Regel gibt es nur für den Besuch von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen einer öffentlichen Festivität.

Länger als 48 Stunden dürft ihr zudem ohne Quarantänepflicht in ein Risikogebiet fahren, wenn ihr euren Lebenspartner oder euer Kind besucht oder eine Reise aus medizinischen Gründen notwendig ist. 

Hier gibt es die Regelung für Bayern im Wortlaut

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