Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Sommerreifen bei Schnee: Diese Bußgelder drohen euch

„Von O bis O - von Oktober bis Ostern!“ So lautet die bekannteste Faustregel, wenn es um den Reifenwechsel geht. Aus diesem Grund haben viele Autofahrer bereits die Sommerreifen an ihren Fahrzeugen aufgezogen. Doch Anfang April gibt es in Bayern ein Comeback des Winters. Aber was bedeutet das für Autofahrer?

Ein PKW mit einer Panne im Schnee. Verkehr Foto: Adobe Stock / Milan

Nach frühlingshaften Temperaturen vor Ostern wird es Anfang April doch tatsächlich noch einmal winterlich in Teilen Bayerns. Dabei haben sich viele Autofahrer doch an die alte Faustregel gehalten: „Von O bis O - von Oktober bis Ostern!“

Entsprechend haben etliche Autofahrer dieses Jahr bereits die Sommerreifen aufgezogen und die Winterreifen eingelagert. Wer nun trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit einem frühjahrstauglichen Fahrzeug unterwegs ist, riskiert einiges. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält von „O bis O“ gar nichts.

Wintereinbruch im Frühjahr: Was bedeutet das bei einem Unfall?

Entscheidend ist § 2 Abs. 3a StVO. Darin heißt es, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifenpflicht gilt. Und das unabhängig von der Jahreszeit - ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter. Wenn es also zu einem Unfall kommt, steht ein Verkehrsteilnehmer mit Sommerreifen im Zweifel schlecht da und riskiert seinen Versicherungsschutz.

Sollte es zu so einem Glätteunfall mit Sommerreifen kommen, muss der Fahrer mit Kürzungen und Leistungsverweigerung seiner KfZ-Versicherung rechnen. Für Schäden Dritter kommt die Haftpflichtversicherung aber dennoch auf, wenn es zum Unfall kommt.

Bußgelder für falsche Reifen: Diese Strafen drohen

Darüber hinaus drohen Bußgelder, wenn ihr nicht mit angemessenen Reifen unterwegs seid. Alleine die Tatsache, dass ihr bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs seid, kann euch 60 Euro und einen Punkt in Flensburg einbringen.

Wenn ihr den Verkehr durch falsche Bereifung behindert, können es sogar schon 80 Euro Strafe sein. Bei einer Gefährdung des Verkehrs liegt das Bußgeld bei 100 Euro. Wenn es zu einem Unfall kommt, drohen 120 Euro, alles inklusive einem Punkt in Flensburg. 

Wer also seine Winterreifen schon abmontiert hat, sollte das Auto bei Glätte lieber stehen lassen.

Das könnte dich auch interessieren