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Tempolimit bei Nässe: Wann gilt eine Straße als nass?

Auch in Bayern wird der Herbst immer nässer - und das heißt oftmals Vorsicht geboten beim Autofahren. Tempo 80 steht dabei auf den Verkehrsschildern, darunter "bei Nässe". Doch ab wann eine Straße als gilt eine Straße als "nass"?

Nasse Straße Verkehr Foto: Ashwini Chaudhary(Monty)/unsplash

Es nieselt, die Straße glänzt und ihr seht die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 80, darun­ter das Schild „bei Nässe“. Müsst ihr nun brem­sen? Der ADAC klärt auf.

Wann gilt das Zusatzschild "bei Nässe"

Wann genau das Zusatz­schild „bei Nässe“ gilt, hat der Bundes­ge­richts­hof bereits vor eini­gen Jahren entschie­den.

Eine Fahr­bahn ist demnach nass, wenn sich auf der Ober­flä­che erkenn­bar eine wenn auch nur dünne Wasser­schicht gebil­det hat, also die gesamte Fahr­bahn mit einem Wasser­film über­zo­gen ist – und sei er noch so dünn. Das erken­nen Sie in der Regel daran, dass das Fahr­zeug vor Ihnen eine Sprüh­fahne bildet. Wegen ein paar einzel­ner Pfüt­zen und Wasser­la­chen oder bei leich­tem Regen gilt eine Straße also noch nicht als nass.

Ist die Fahr­bahn hinge­gen nur feucht, müsst ihr die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung nicht beach­ten. Eine feuchte Fahr­bahn ist in der Regel daran zu erken­nen, dass ihre Ober­flä­che sich dunkel verfärbt hat, so der ADAC.

In folgenden Fällen gilt das Verkehrsschild noch nicht


  • Einzelne Pfüt­zen oder Wasser­la­chen auf der Fahr­bahn
  • Niesel­re­gen
  • Feuchte Fahr­bahn, sie ist ledig­lich dunkel gefärbt

Lieber zu vorsichtig fahren

Solche Schil­der­kom­bi­na­ti­o­nen werden nicht ohne Grund aufge­stellt, sondern stehen an Orten, wo eine erhöhte Rutsch- oder Aqua­pla­ning-Gefahr besteht. Im Zwei­fels­fall soll­tet ihr also lieber einmal mehr für die eigene Sicher­heit vom Gas gehen. Um auch „bei Nässe“ sicher­zu­ge­hen, hilft eine Faust­re­gel: Wird von ande­ren Fahr­zeu­gen Wasser hoch­ge­wir­belt oder schränkt Regen eure Sicht ein, dann ist die Fahr­bahn so nass, dass ihr schon im eige­nen Inter­esse das Tempo redu­zie­ren soll­tet.

Konsequenzen bei Missachtung des Schildes

Wer ein Tempo­li­mit „bei Nässe“ igno­riert und dabei in einen Unfall verwi­ckelt wird, kann nicht nur ein Bußgeld verord­net bekom­men. Denn wenn Gutach­ter ein erheb­li­ches Über­schrei­ten der Geschwin­dig­keits­be­gren­zung nach­wei­sen, drohen auch Leis­tungs­be­gren­zun­gen der Kasko­ver­si­che­rung bis hin zu Regress­ansprü­chen des Haft­pflicht­ver­si­che­rers gegen den Unfall­ve­rur­sa­cher. Eine voll­stän­dige Liste mit den Stra­fen bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen finden ihr bei buss­geld­ka­ta­log.org.

Tempolimit nur begrenzt

Norma­le­r­weise bezie­hen sich Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen auf bestimmte Stre­cken. Das Tempo­li­mit endet dann, wenn das Verkehrs­zei­chen mit der vorge­schrie­be­nen Geschwin­dig­keit mit durch­ge­stri­che­ner Zahl erscheint. Bei dem Zusatz­zei­chen „bei Nässe“ gilt das Tempo­li­mit so lange, bis die Fahr­bahn nicht mehr nass bezie­hungs­weise von keiner Wasser­schicht mehr über­zo­gen ist. Wenn der Fall eintritt, gelten für euch die übli­chen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten, sofern es keine weite­ren Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen gibt.

Hier findet ihr den Bußgeld­ka­ta­log:

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