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2G-Regel für Skigebiete: Das müsst ihr bei eurem Skiausflug beachten

Auch in den bayerischen Skigebieten gilt derzeit 2G. Was das für euren Skiausflug bedeutet, erfahrt ihr hier.

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Ob Seil­bahn, Skilift oder Piste – Zugang dazu haben in Bayern derzeit nur geimpfte oder gene­sene Perso­nen. Denn in den Skige­bie­ten gilt bis auf Weite­res die 2G-Rege­lung. Ledig­lich unter 14-Jährige sind davon ausge­nom­men.

Darauf müsst ihr euch beim Winter­sport derzeit einstel­len

In vielen Gondeln gibt es derzeit Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen. Geschlos­sene Bahnen dürfen nur zu 75 Prozent ausge­las­tet sein. Außer­dem müssen die Lift­be­trei­ber die Einhal­tung der 2G-Regeln kontrol­lie­ren. Daher ist vor Ort mit Warte­zei­ten zu rech­nen, diese soll­tet ihr bei eurem Skiaus­flug unbe­dingt mit einkal­ku­lie­ren. 

In Berg­g­ast­häu­sern oder Lift­st­überln wird häufig noch einmal extra kontrol­liert – auch hier ist erneut mit Warte­zei­ten zu rech­nen.

In allen Warte­schlan­gen (also an den 2G-Kontroll­stel­len sowie den Kassen und beim Anste­hen am Lift) gilt FFP2-Masken­pflicht. Ebenso in den Liften, auch in offe­nen Sessel­bah­nen und teils sogar in Bügel­lif­ten. Beim Skifah­ren auf der Piste braucht ihr aber keine Maske mehr.

Auch bei den Tickets gibt es Ände­run­gen. In vielen Skige­bie­ten gibt es keine soge­nann­ten Punkte- oder Mehr­ta­ges­kar­ten mehr. Damit soll gewähr­leis­tet sein, dass man täglich durch die 2G-Kontrolle muss. Und auch eine Weiter­gabe der Karten an Unge­impfte soll dadurch verhin­dert werden. Saison­kar­ten werden weiter­hin ange­bo­ten – hier wird der 2G-Nach­weis beim Kauf kontrol­liert. Wer seine Saison­karte, die meist auch ein Foto hat, an andere weiter­gibt, macht sich straf­bar!