2G-Regel für Skigebiete: Das müsst ihr bei eurem Skiausflug beachten
Auch in den bayerischen Skigebieten gilt derzeit 2G. Was das für euren Skiausflug bedeutet, erfahrt ihr hier.
Ob Seilbahn, Skilift oder Piste – Zugang dazu haben in Bayern derzeit nur geimpfte oder genesene Personen. Denn in den Skigebieten gilt bis auf Weiteres die 2G-Regelung. Lediglich unter 14-Jährige sind davon ausgenommen.
Darauf müsst ihr euch beim Wintersport derzeit einstellen
In vielen Gondeln gibt es derzeit Kapazitätsbeschränkungen. Geschlossene Bahnen dürfen nur zu 75 Prozent ausgelastet sein. Außerdem müssen die Liftbetreiber die Einhaltung der 2G-Regeln kontrollieren. Daher ist vor Ort mit Wartezeiten zu rechnen, diese solltet ihr bei eurem Skiausflug unbedingt mit einkalkulieren.
In Berggasthäusern oder Liftstüberln wird häufig noch einmal extra kontrolliert – auch hier ist erneut mit Wartezeiten zu rechnen.
In allen Warteschlangen (also an den 2G-Kontrollstellen sowie den Kassen und beim Anstehen am Lift) gilt FFP2-Maskenpflicht. Ebenso in den Liften, auch in offenen Sesselbahnen und teils sogar in Bügelliften. Beim Skifahren auf der Piste braucht ihr aber keine Maske mehr.
Auch bei den Tickets gibt es Änderungen. In vielen Skigebieten gibt es keine sogenannten Punkte- oder Mehrtageskarten mehr. Damit soll gewährleistet sein, dass man täglich durch die 2G-Kontrolle muss. Und auch eine Weitergabe der Karten an Ungeimpfte soll dadurch verhindert werden. Saisonkarten werden weiterhin angeboten – hier wird der 2G-Nachweis beim Kauf kontrolliert. Wer seine Saisonkarte, die meist auch ein Foto hat, an andere weitergibt, macht sich strafbar!