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Hitzefalle Auto - Vater lässt Baby in praller Sonne zurück

Kinder oder Tiere dürfen bei sommerlichen Temperaturen nie allein im Auto zurückgelassen werden - auch nicht ganz kurz. Denn der Innenraum heizt sich schnell auf. Dann wird es gefährlich.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Baby in der prallen Sonne im Auto eingeschlossen - Prozess Angelika Resenhoeft/dpa

Würzburg (dpa/lby) - Bei Sommerhitze hat ein Vater sein Baby in einem verschlossenen Auto zurückgelassen und damit in Lebensgefahr gebracht - vor dem Amtsgericht Würzburg hat der Mann nun das Geschehen bedauert. «Ich habe eingesehen, dass das ein großer Fehler war», sagte er zum Prozessauftakt. «Ich wusste nicht, dass die Gefahr so groß ist. Ich war mir eigentlich sicher, dass ich alle vier Scheiben einen Spaltbreit geöffnet hatte.»

Dem 41-Jährigen wird Aussetzung vorgeworfen. Das damals fünf Monate alte Mädchen hätte am Tattag im Juli 2024 in Würzburg einen lebensbedrohlichen Hitzeschlag erleiden können, sagte Staatsanwältin Leonie Wissing-Jung. Das Kind erlitt ihren Worten nach aufgrund der Verweildauer von mindestens 15 Minuten in dem stark aufgeheizten Fahrzeug eine beginnende Hitzeerschöpfung. Lediglich ein Fenster sei ein wenig geöffnet gewesen - bei 27 Grad Außentemperatur. 

Immer wieder warnt die Polizei davor, bei Hitze Kinder oder Tiere in Autos zurückzulassen. Diese heizen sich auch bei geringeren Temperaturen extrem schnell auf und werden zu tödlichen Fallen.

Zwei Cocktails vor der Tat

«Er hat die Situation offensichtlich völlig falsch eingeschätzt», sagte Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer. «Er liebt sein Kind über alles.» Sein Mandant habe an dem Montagvormittag zwei Cocktails getrunken, sich aber fahrtauglich gefühlt. Er habe in dem Möbelhaus in Würzburg einen aufblasbaren Pool kaufen wollen und seine Tochter im Wagen zurückgelassen, weil diese eingeschlafen sei. 

«Zu keinem Zeitpunkt dachte er, dass dieses Handeln zu einer abstrakten oder konkreten Lebensgefahr für seine Tochter wird», erklärte Schrepfer. «Er ist extremst glücklich, dass es nicht schlimmer gekommen ist.»

Angeklagtem droht eine Freiheitsstrafe

Polizisten hatten das verschwitzte Mädchen befreit, nachdem eine Frau das schreiende Baby bemerkt hatte. Der Angeklagte soll das Kind mehr als 30 Minuten allein gelassen haben.

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren. Anders als erwartet erging am ersten Prozesstag kein Urteil gegen den Deutschen. Das Verfahren wurde aufgrund fehlender Zeugen und wegen Terminproblemen ausgesetzt und beginnt am 1. September erneut.

© dpa-infocom, dpa:250521-930-570125/2