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Bundestagswahl wird Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestages sorgt nach wie vor für Diskussionen. CSU-Politiker Volker Ullrich aus Augsburg zieht mit weiteren Betroffenen vor das Bundesverfassungsgericht. Ziel ist es, dass 23 Wahlkreisgewinner nachträglich in den Bundestag einziehen. Alle Infos dazu hier.

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Bundesverfassungsgericht Uli Deck/dpa

Das im Juni 2023 in Kraft getretene neue Wahlrecht zur Verkleinerung des Bundestages sorgt für hitzige Diskussionen. Grund dafür ist, dass 23 Wahlkreisgewinner trotz ihrer Mehrheit bei den Erststimmen nicht in den Bundestag eingezogen sind. Einer der Betroffenen ist der CSU-Politiker Volker Ullrich aus Augsburg. Gemeinsam mit weiteren Mitstreitern zieht er nun vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen die Regelung vorzugehen.

CSU-Politiker Volker Ullrich kritisiert die Regelung scharf

Im Interview mit ANTENNE BAYERN äußerte sich Volker Ullrich kritisch: „Die Augsburgerinnen und Augsburger haben einen Bundestagsabgeordneten gewählt, der nicht im Bundestag sitzt. Das ist eine klare Verletzung grundlegender demokratischer Spielregeln. Nirgendwo auf der Welt gibt es eine Situation, wo in Wahlkreisen gewählt wird und der Sieger nicht ins Parlament einzieht.“

Ullrich betont, dass es bei der Klage nicht nur um sein persönliches Schicksal gehe, sondern um die Frage, wie mit Demokratie in Deutschland umgegangen werde: "Es geht um die vielen zehntausend Augsburgerinnen und Augsburger, die die CSU und mich gewählt haben und die letztlich auch um ihre Vertretung im Deutschen Bundestag betrogen wurden." Ziel der Klage ist es, dass die 23 Wahlkreisgewinner nachträglich in den Bundestag einziehen.

Welche Parteien sind betroffen?

Von der neuen Regelung sind überwiegend Bewerber von CDU und CSU betroffen. Aber auch vier Wahlkreise, die die AfD bei den Erststimmen für sich entscheiden konnte, sowie ein Wahlkreis der SPD, bleiben ohne direkt gewählten Vertreter.

Wie geht es jetzt weiter?

Nun bleibt den Betroffenen eine Frist von zwei Monaten, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Volker Ullrich und seine Mitstreiter sind optimistisch, dass die Anwendung des neuen Wahlrechts rechtsfehlerhaft war und die Klage Erfolg haben wird.