Gericht bestätigt Sanierungsplan der Baywa
Die Sanierung der Baywa nimmt eine juristische Hürde, der Vorstand kann mit seinem Plan voranschreiten.


München (dpa/lby) - Die Baywa kann ihre Sanierung mit gerichtlichem Segen wie geplant umsetzen. Das Amtsgericht München hat den Restrukturierungsplan bestätigt, wie das Unternehmen mitteilte. Am 15. Mai hatten bereits die Gläubiger zugestimmt.
Der hoch verschuldete Mischkonzern war im Sommer 2024 in finanzielle Schwierigkeiten geraten, maßgeblich verursacht durch stark gestiegene Zinszahlungen für Milliardenkredite bei gleichzeitigen roten Zahlen im Tagesgeschäft. Der Sanierungsplan läuft nach den Vorgaben des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG), welches Krisenfirmen Rettung ohne Insolvenzantrag möglich macht.
Gerichtliche Zustimmung notwendig
Ebenso wie ein Insolvenzverfahren läuft ein StaRUG-Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht. StaRUG-Verfahren sind nicht öffentlich. Deswegen bestätigte das Münchner Amtsgericht lediglich, dass es am Freitag einen Verkündungstermin gab, der ordnungsgemäß über die Bühne ging.
Der Restrukturierungsplan sieht eine mehrjährige Sanierung bis Ende 2028 vor. Kern des Konzepts ist die Gesundschrumpfung: So will sich die Baywa aus dem internationalen Geschäft weitgehend zurückziehen und ihre großen internationalen Töchter verkaufen. Bereits über die Bühne gegangen ist der Verkauf der Beteiligung an der österreichischen Raiffeisen Ware Austria (RWA). Wegen der laufenden Sanierung hat die Baywa ihre Bilanz des vergangenen Jahres bislang nicht veröffentlicht, in den ersten neun Monaten 2024 hatte sich der Nettoverlust auf über 640 Millionen Euro summiert.