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Gericht muss drittes Mal tödliche Raserfahrt verhandeln

Mit weit mehr als 200 km/h war ein junger Mann auf der Autobahn ins Heck eines Autos gerast, ein 22-Jähriger starb. Bereits zwei Mal musste das Gericht den Fall verhandeln, nun folgt eine neue Runde.

Prozess gegen einen Autobahnraser Matthias Balk/dpa/Archivbild

Karlsruhe/Ingolstadt (dpa/lby) - Das Landgericht Ingolstadt muss ein drittes Mal einen tödlichen Raserunfall auf der Autobahn 9 verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung des inzwischen 27 Jahre alten Angeklagten bereits zum zweiten Mal aufgehoben. «Das Landgericht hat teilweise zu Unrecht Feststellungen zum Sachverhalt aus dem ersten Rechtsgang als bindend angesehen und daher die notwendigen eigenen Feststellungen nicht getroffen», gab der BGH am Mittwoch bekannt. Der Fall müsse daher nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden (Az. 4 StR 493/23).

Der Angeklagte war im Juli 2023 in Ingolstadt wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Im Jahr 2021 hatte das Landgericht den Mann bereits zu einer ähnlichen Gefängnisstrafe verurteilt, daraufhin hatten die Richter in Karlsruhe schon das erste Urteil kassiert.

Laut der Anklageschrift war der damals 22-Jährige im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt mit seinem auf mehr als 560 PS getunten Sportwagen nachts mit mehr als 230 Kilometer pro Stunde gerast, auf dem Streckenstück war zu dieser Zeit maximal Tempo 100 erlaubt. Als ein vorausfahrender Wagen die Spur wechselte, raste der Angeklagte mit seinem Wagen trotz Vollbremsung ins Heck des Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Fahrzeug hatte keine Überlebenschance und war sofort tot. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zugegeben und sein Bedauern über den Tod des Opfers betont.

Dem deutschen Staatsangehörigen wurde in der Anklage Totschlag vorgeworfen, in dem zweiten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft daher rund acht Jahre Haft verlangt. Die Strafkammer folgte dieser Einschätzung aber nicht, die Richter sahen kein Tötungsdelikt. Die Verteidiger des Beschuldigten bewerteten die Tat hingegen nur als fahrlässige Tötung und hatten sich für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe ausgesprochen.

© dpa-infocom, dpa:240522-99-123428/2