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Bayerisches Oberstes Landesgericht entscheidet: Die Wiesn-Zelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden – Streit um Vergabekriterien beigelegt

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Vormittag eine wichtige Entscheidung getroffen: Die begehrten Wiesn-Zelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Ein Münchner Gastronom hatte geklagt. Wie das Gericht entschieden hat und was das für die Tradition bedeutet, lest ihr hier.

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Münchner Oktoberfest Felix Hörhager/dpa

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Vormittag eine wichtige Entscheidung getroffen: Die begehrten Wiesn-Zelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Ein Münchner Gastronom hatte geklagt. 

Hintergrund des Rechtsstreits

Ein Münchner Wirt, der bei der Auswahl nicht berücksichtigt wurde, hatte geklagt. Er wollte erreichen, dass die großen Festzelte europaweit ausgeschrieben werden. Der Streit um die begehrten Bierzelte, darunter das Paulaner-Festzelt und das Schottenhamel-Zelt, hatte die Vorbereitungen für das Oktoberfest dieses Jahr zeitweise verzögert.

Juristisch komplexer Fall

Das Gericht bezeichnete den Fall vorab als hochkomplex. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Vergabe der Zelte als Dienstleistungskonzession gilt und welche Vorgaben die Stadt München den Wirten macht. Die Kriterien für die Zulassung sind laut der Vereinigung der Münchner Wiesnwirte klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig. Der betroffene Wirt kann aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

So läuft die Vergabe der Wiesn-Zelte ab

Aktuell gehören traditionell sieben der vierzehn großen Wiesn-Zelte den Münchner Brauereien, zwei weiteren Schützenvereinigungen. Die jeweiligen Wirte werden vorgeschlagen. Für die übrigen fünf Zelte bewerben sich Interessenten direkt bei der Stadt München als Veranstalter des Oktoberfests. Die Auswahl erfolgt dann nach einem Kriterienkatalog. Der umfasst 13 Punkten, wie zum Beispiel Volksfesterfahrung, Ausstattung und technischem Standard. Am Ende stimmt der Stadtrat der Auswahl zu.