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Grüne kritisieren hohe Kosten für Hubschrauber-Umzug

Die Hubschrauberstaffel der bayerischen Polizei soll umziehen - vom Münchner Flughafen nach Oberschleißheim. Die seit Jahren verfolgten Pläne werden offensichtlich immer teurer.

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Kritik an Umzugsplänen für Polizeihubschrauber Stefan Puchner/dpa

München (dpa/lby) - Die Grünen im bayerischen Landtag haben eine Kostenexplosion beim Umzug der Hubschrauberstaffeln der Bayerischen Bereitschaftspolizei vom Flughafen München nach Oberschleißheim kritisiert. Die Kosten für den Umzug und den damit verbundenen Neubau eines Hangars gibt die Staatsregierung in einer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Florian Siekmann mit 100 Millionen Euro an. Bisher sei mit Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro kalkuliert worden. 

Kosten mehr als verdoppelt

«Die Kosten für den Umzug haben sich damit mehr als verdoppelt!», sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, Claudia Köhler. «In Zeiten knapper Kassen, wo sogar Familien kurzfristig das versprochene Kinderstartgeld gestrichen wird, können wir uns dieses Luxus-Projekt der CSU nicht mehr leisten», betonte sie. 

Ihr Fraktionskollege Markus Büchler betonte, die Polizeihubschrauber verrichteten wichtige und wertvolle Dienste, seien aber an ihrem bisherigen Standort am Flughafen München bestens aufgehoben. Stattdessen sollten besser veraltete Polizeidienststellen modernisiert werden. «Ausgerechnet hier in Oberschleißheim, wohin die CSU die Hubschrauber vom Flughafen München umziehen will, ist ein Neubau der veralteten PI überfällig», sagte der Abgeordnete. 

Acht Maschinen in München und Roth

Die Hubschrauberstaffel der bayerischen Polizei verfügt derzeit über acht Maschinen, fünf davon sind in München stationiert und drei in Roth bei Nürnberg. Die Helikopter werden etwa bei der Suche nach Vermissten, bei der Fahndung nach Kriminellen oder im Katastrophenschutz eingesetzt. 

Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht die Planfeststellung der Regierung von Oberbayern in Teilen für nicht rechtens erklärt. Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht das Aus für die Pläne. Es müssen allerdings naturschutzrechtliche Änderungen an den bisherigen Planungen vorgenommen werden.

© dpa-infocom, dpa:251205-930-384495/1