Halloween: Was beim Autofahren im Kostüm erlaubt ist
Halloween und Autofahren – eine Kombination, die besondere Vorsicht erfordert. Welche Kostüme sind erlaubt und was kostet ein Verstoß? Alle Informationen dazu gibt's hier.


Halloween und Autofahren: Was ist erlaubt?
Halloween ist die Zeit für gruselige Kostüme, aber beim Autofahren gelten besondere Regeln.
- Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen durch das Kostüm nicht eingeschränkt werden.
- Außerdem ist es wichtig, dass das Gesicht des Fahrers durch die Verkleidung weder verdeckt noch verhüllt ist.
- Masken oder Halloween-Kontaktlinsen sind hier besonders tabu. Die verdecken oftmals die ganze Sicht und unsere Identifikation.
- Eine Perücke wäre in dem Fall in Ordnung, solange sie das Gehör nicht allzu sehr beeinträchtigt.
- Ein Augenpatch oder eine Clowns-Maske wiederum sind nicht erlaubt, da sie die Sicht stark beeinträchtigen.
- Auch das Schuhwerk ist wichtig. Clownsschuhe sind zum Beispiel nicht geeignet.
Drohende Konsequenzen bei Missachtung
Wer mit ungeeigneten Kostümen mit dem Auto fährt, muss ordentlich in die Tasche greifen. Die Polizei kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängen. Sollte es zu einem Unfall kommen, könnte die Vollkaskoversicherung die Schadensübernahme verweigern oder die Haftpflichtversicherung die Ansprüche mindern.
Tipps für eine sichere Fahrt
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, große Kostümteile wie Masken oder Accessoires im Kofferraum zu verstauen und erst am Ziel anzuziehen. Alternativ gibt’s natürlich auch öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, um sicher zur Halloween-Party zu kommen.