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Lebenslange Haft für Mord an Ehemann von Geliebter

Im Morgengrauen kommt es auf einem Parkplatz in Schwabach zum Blutbad. Ein 60 Jahre alter Mann wird nun wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Urteil im Prozess um den tödlichen Messerangriff in Schwabach Daniel Karmann/dpa

Nürnberg (dpa) - Fast eine Stunde lang zeichnet Richter Markus Bader in seiner Urteilsbegründung haarklein die Ereignisse nach, die sich am 19. August vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Wohnkomplexes in Schwabach ereignet hatten. Der Vorsitzende der 5. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth kommt am siebten Tag der Hauptverhandlung zu einem klaren Schluss: Der 60 Jahre alter Angeklagte hat den Ehemann seiner langjährigen Geliebten in voller Tötungsabsicht erstochen.

Auf lebenslange Haft wegen Mordes lautet das Urteil der Kammer folglich. Der Angeklagte hatte seine Schuld bis zuletzt geleugnet. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Das Gericht schenkte der Version des Mannes jedoch keinen Glauben.

Intimes Verhältnis

Der Verurteilte hatte die Ehefrau des Getöteten kennengelernt, als die in seinem Lottogeschäft in Nürnberg für ihn arbeitete. Es entspann sich ein intimes Verhältnis. Das Gericht wertete zahlreiche Chatverläufe von den Mobiltelefonen der Beteiligten aus. Als die Ehefrau des 60-Jährigen hinter die Sache kam, kündigte die Frau in dem Lottoladen - das Verhältnis flammte dennoch wieder auf, wurde sogar noch intensiver, wie der Vorsitzende Richter ausführte.

Aus den Chatverläufen sei hervorgegangen, dass der 60-Jährige - nach Darstellung des Gerichts «in vielerlei Hinsicht kein Kind von Traurigkeit» - durchaus schon eine Zeit vor der Tat die Bereitschaft signalisiert habe, den Ehemann aus dem Weg zu räumen. Nicht nur, um die Frau vor Übergriffen ihres Gatten zu schützen. Gleichzeitig nämlich, habe er heimlich gefilmte Sexszenen an die Schwester des Opfers und Schwägerin seiner Geliebten weitergeleitet. Außerdem habe er begonnen, die Frau zu überwachen - sogar in das eheliche Schlafzimmer gefilmt.

Am Tag der Tat schließlich, habe er dem Mann in voller Absicht aufgelauert, als dieser im Morgengrauen seine Wohnung verließ und zur Arbeit fahren wollte. Er stellt sein Opfer, es kommt zum Gerangel - und schließlich zum Blutbad. Zeugen sollten später von wahren Bächen sprechen, in denen das Blut, vermischt mit dem strömenden Regen, die Straße hinabfloss.

Tatwaffe verschwunden

Unklar blieb bis zum Schluss, wo die Tatwaffe - ein Messer mit etwa 30 Zentimeter langer Klinge - geblieben ist. «Das weiß nur der Angeklagte», sagte Richter Markus Bader.

Die Witwe des Opfers und Mutter eines gemeinsamen Sohnes verfolgte die Urteilsverkündung als Nebenklägerin im Gerichtssaal. Sie würdigte ihren ehemaligen Geliebten keines Blickes.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:250731-930-861671/2