Mann erstochen - Gefängnis oder nicht für die Angeklagte?
Eine Frau soll in Grafenau ihren Partner im Streit erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft erkennt Totschlag. Die Verteidigung sieht das anders.
Passau (dpa/lby) - War es Totschlag? Oder Notwehr? Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines 24 Jahre alten Mannes aus Grafenau steht kurz vor dem Abschluss. Bei den Plädoyers vor dem Landgericht Passau forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags für die Angeklagte. Sie war mit dem Opfer liiert.
Es sei der Frau kein direkter Vorsatz nachzuweisen, hieß es im 'Plädoyer weiter. Die Staatsanwaltschaft geht von einem eskalierten Beziehungsstreit aus. Die Verteidigung der 26 Jahre alten Angeklagten plädierte dagegen auf Freispruch: Die Frau habe aus Notwehr gehandelt. Zudem solle sie eine Entschädigung für die U-Haft erhalten.
Mutter: «Wir alle haben lebenslänglich»
An dem Prozesstag meldete sich auch die Mutter des Mannes zu Wort, die zu den Nebenklägern gehört. «Wir alle haben lebenslänglich», sagte sie in ihrem emotionalen Statement.
Zum Auftakt des Prozesses ließ die Angeklagte, eine deutsche Staatsangehörige, über ihren Verteidiger eine von Gewalt geprägte Beziehung mit Vergewaltigungen schildern.
Der Anklage nach kehrte das Paar in den frühen Morgenstunden des 1. Juni von einer Hochzeitsfeier nach Hause zurück. In der Küche habe es eine verbale und körperliche Auseinandersetzung gegeben, wobei eine Schublade aus einem Schrank herausgerissen worden und samt Besteck zu Boden gefallen sei. Die Frau soll nach dem Messer gegriffen und ihrem Partner einmal in die Brust gestochen haben. Der Mann starb am Tatort. Das Paar hat einen im Jahr 2024 geborenen Sohn.
In der vom Verteidiger vorgetragenen Einlassung schildert die Frau, dass sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt von ihrem Partner vergewaltigt worden sei und dass er sie auch in der Tatnacht bedrängt habe. Aufgrund des Lärms durch den Streit hinzugeeilte Nachbarn hätten den Notarzt gerufen.
Ein Urteil soll am kommenden Mittwoch (17. Dezember) verkündet werden.