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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft: Schnellere Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft möglich

Einbürgerungen in Deutschland sind jetzt nach fünf Jahren möglich – und das mit der Option auf eine doppelte Staatsbürgerschaft. Alle Informationen dazu gibt's hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Einbürgerungsurkunde und Reisepass Bayern Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: schnellere Einbürgerung

In Deutschland gilt ab heute ein neues Gesetz für Einbürgerungen – das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Ein deutscher Pass kann jetzt schon nach fünf statt nach acht Jahren beantragt werden und auch eine doppelte Staatsbürgerschaft ist damit erlaubt. Für die Eingebürgerten heißt das: Sie können dann in Deutschland wählen. Und, wenn sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, wird das Reisen für sie leichter. Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt.

Voraussetzungen für den deutschen Pass

Trotz der Erleichterungen bleiben grundlegende Voraussetzungen bestehen. Antragstellende müssen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und entsprechende Deutschzertifikate vorweisen. Darüber hinaus müssen sie einen Einbürgerungstest machen und zeigen, dass sie zu Freiheit und Demokratie stehen und Antisemitismus und Rassismus ablehnen. Ausländer, die sich besonders gut integrieren, können sogar schon nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Zum Beispiel dann, wenn sie sich ehrenamtlich engagieren.

Prognose für Bayern

In Bayern rechnet Innenminister Joachim Herrmann mit einem Anstieg der Einbürgerungen. Im vergangenen Jahr verzeichnete das statistische Landesamt in Fürth mit 36.000 Einbürgerungen einen Rekord. Herrmann geht davon aus, dass diese Zahl in Zukunft auf bis zu 60.000 ansteigen könnte - vor allem auch, weil Ausländer nicht mehr auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten müssen, sondern jetzt auch die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist. Im letzten Jahr hatten fast 30 Prozent der neu Eingebürgerten in Bayern ihre Wurzeln in Syrien, während viele andere aus EU-Staaten stammten.

Kritik und mögliche Änderungen

Das neue Gesetz kehrt die Dinge völlig auf den Kopf.

Staatskanzleichef Florian Herrmann

Die bayerische Staatsregierung steht dem neuen Gesetz jedoch kritisch gegenüber. Staatskanzleichef Florian Herrmann betont, dass eine Einbürgerung am Ende eines längeren Integrationsprozesses stehen sollte. Die Regierung befürchtet, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz die Prioritäten falsch setzt. Deshalb will der Freistaat versuchen, das Gesetz über den Bundesrat wieder zu kippen.