Prozess um Hannas Tod im September möglich - Haftprüfung
Das Mord-Urteil im Fall Hanna gegen einen jungen Mann ist aufgehoben. Vor dem Neustart des Prozesses kämpft die Verteidigung bereits für seine Freilassung - und sieht ihre Unfall-These untermauert.


Traunstein (dpa/lby) - Der neue Prozess um den Tod der Medizinstudentin Hanna vor dem Landgericht Traunstein könnte Mitte September starten. Termine stünden allerdings noch nicht fest, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Das Landgericht Traunstein hatte im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess einen jungen Mann wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch das Urteil aufgehoben. Die Verteidigung - Regina Rick und Yves Georg - haben nun drei neue Gutachten vorgelegt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Die Gutachten sollen beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema - das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen.
Zweifel an wichtigem Zeugen?
Die Kammer habe selbst das aussagepsychologische Gutachten in Auftrag gegeben, bestätigte die Gerichtssprecherin weiter. Dabei soll es um die Angaben eines wichtigen Zeugen gehen.
Am Montag beantragten die beiden Anwälte Haftprüfung - sie wollen die sofortige Freilassung des aus ihrer Sicht unschuldigen Mandaten erreichen. Laut Rick muss darüber binnen zwei Wochen entschieden werden. Auch darüber hatten Medien bereits berichtet.
Neue Details zu Unfallthese
Den neuen Gutachten der Verteidigung zufolge könnte die alkoholisierte Studentin auf dem Heimweg nach dem Besuch eines Clubs in Aschau im Chiemgau in den nahen Bärbach gefallen und sich die Verletzungen abwärts im Fluss Prien an Hindernissen zugezogen haben. Unter anderem gibt es laut Rick eine Stauklappe, an der Hannas Körper aufgeprallt sein könnte. Dort gebe es mehrere Sechskantschraubenmuttern, die 24 Millimeter groß sind - genauso wie Wunden an Hannas Kopf.
Ein umstrittenes Urteil
Das Landgericht Traunstein hatte den inzwischen 23-Jährigen im März vergangenen Jahres in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. Nach Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club «Eiskeller» aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.
Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert.
Verfahrensfehler
Der Senat des BGH begründet die Aufhebung des Urteils mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH. Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen.