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Statiker nach Einsturz von Autobahnbrücke vor Gericht

Bei Schweinfurt betonieren Arbeiter 2016 eine Autobahn-Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Etliche Männer stürzen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Nun steht ein Statiker vor Gericht.

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Weiterer Prozess zu Brückeneinsturz bei Schweinfurt Hajo Dietz/dpa

Schweinfurt (dpa) - Fast neun Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten beginnt am Dienstag (09.00 Uhr) der Prozess gegen einen Statiker. Der Mann stand bereits 2023 vor dem Landgericht Schweinfurt - zusammen mit drei weiteren Angeklagten. Weil seine Verteidigerin aber erkrankte, war das Verfahren gegen den 53-Jährigen damals abgetrennt worden. Er ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen angeklagt.

Der Mann hatte 2015 die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet. Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

Mängel in statischer Berechnung

Im Mai 2023 hatte das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Mann wurde freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin sprach damals von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können. 

Ein Sachverständiger hatte in dem Prozess zudem bemängelt, dass die Arbeit des mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieurs nicht durch seinen Vorgesetzten überwacht worden sei. Auch sei der Aufbau des Traggerüstes im betreffenden Bauabschnitt nicht durch einen Prüfingenieur kontrolliert worden.

Die Verteidiger hingegen argumentierten immer wieder, die Bauarbeiter hätten das Stahlgerüst anders als in den Plänen aufgebaut und so das Unglück verursacht. Die vorgeschriebene Überwachung des Baus sei ausgeblieben.

© dpa-infocom, dpa:250506-930-503652/1