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Urteil im Prozess um Zugunglück erwartet

Marode Schienen ließen vor mehr als drei Jahren einen Zug bei Garmisch-Partenkirchen entgleisen. Hätten Bahn-Mitarbeiter die tödliche Katastrophe verhindern können? Das entscheidet nun das Gericht.

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Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen Sven Hoppe/dpa

München (dpa/lby) - Vor dreieinhalb Jahren entgleiste ein Zug bei Garmisch-Partenkirchen und verunglückte so schwer, dass fünf Menschen starben und mehr als 70 verletzt wurden. Jetzt endet der Prozess um den tödlichen Unfall von Burgrain. Das Landgericht München II muss die Frage beantworten, ob zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn - ein Fahrdienstleiter und der für die Gleisanlage zuständige Bezirksleiter - das Unglück auf maroden Schienen mit verursacht haben. An diesem Montag (14.00 Uhr) wird das Urteil erwartet. 

Was droht den beiden Angeklagten?

Die Staatsanwaltschaft München II hat Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Für den Fahrdienstleiter, der die Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, forderte sie ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. 

Weil der verbeamtete Fahrdienstleiter im Falle einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft alle seine Bezüge und auch Pensionszahlungen verlieren würde, halte sie eine höhere Strafe für unverhältnismäßig, sage die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.

Was soll der Bezirksleiter falsch gemacht haben? 

Die Staatsanwältin sieht bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg. Eine Erneuerung der Schienen an der Unglücksstelle sei immer wieder verschoben worden, die Dokumentation der Schäden chaotisch gewesen. 

«Es geht um ein gewisses Maß an Betriebsblindheit», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. «Diese Inkonsequenz ist letztlich Ausdruck eines Klimas der Gleichgültigkeit.» Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich wegen knapper Kassen und Personalmangels vor allem eine «Mangelverwaltung» gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Die Verteidiger des Angeklagten bestreiten eine Pflichtverletzung ihres Mandanten und dass der Unfall von ihm hätte verhindert werden können. 

Und was der Fahrdienstleiter? 

Bei dem zweiten Angeklagten, dem Fahrdienstleiter, sieht die Staatsanwaltschaft dagegen lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet, der an der späteren Unfallstelle «richtig durchgeschüttelt», worden sei, wie die Staatsanwältin ausführte. «Da ist irgendwo ein Schlenker da drin, da hüpft der Zug richtig», hatte er in einem Funkspruch gesagt, der im Prozess mehrfach abgespielt und zu einem der Hauptbeweismittel wurde. 

Der Fahrdienstleiter schrieb die betroffene Strecke auf einen Zettel und kann heute nach eigenen Angaben nicht mehr sagen, warum er nichts weiter unternahm. Seine Verteidiger stellen allerdings infrage, ob eine Meldung seinerseits überhaupt Konsequenzen gehabt und den Unfall hätte verhindern können. 

Der Mann verspüre moralische Schuld, sagte sein Anwalt. Dies sei aber keine strafrechtliche Kategorie. Das Verfahren könne «aus unserer Sicht nur mit einem Freispruch enden». 

Wie haben die Angeklagten sich im Prozess verhalten?

Beide Männer zeigten sich ergriffen und sehr betroffen über das Unglück. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft. 

Welche Rolle spielte das Unternehmen Deutsche Bahn in dem Prozess? 

In Zeugenaussagen wurde immer wieder das offenkundig, was die Staatsanwältin als «Mangelverwaltung» bezeichnete. Seitenlange Tabellen mit bekannten Beschädigungen und Langsam-Fahrstrecken wurden vor Gericht gezeigt. Ein Bahn-Mitarbeiter berichtete, man habe Schilder aus München holen müssen, um derartige Streckenabschnitte für die Lokführer auszuweisen, weil es einfach zu viele gewesen seien. 

An einem der letzten der knapp 20 Prozesstage warf der Vorsitzende Richter Thomas Lenz der Deutschen Bahn dann Blockade vor und sprach von einem «beachtlichen Vorgang».

Hintergrund war die Zeugenaussage einer von der Deutschen Bahn beauftragten Rechtsanwältin, die vor deren Aussagen bei der Polizei mit zwei Fahrdienstleitern gesprochen und angeregt haben soll, dass sich die fachlichen Einschätzungen zu dem zentralen Funkspruch nicht allzu sehr voneinander unterscheiden sollten

Sie habe die «feste Erinnerung», dies nicht getan zu haben, betonte die Anwältin. An das Gespräch selbst habe sie allerdings kaum Erinnerungen. Weil die Frau betonte, sich ausschließlich zu diesem Gespräch äußern zu dürfen, weil die Bahn sie darüber hinaus nicht von ihrer Schweigepflicht als Anwältin entbunden habe, kam es zum Blockade-Vorwurf, den der Anwalt der Juristin entschieden zurückwies.

Richter Lenz reagierte verständnislos: Die Bahn habe sich jahrelang «so positioniert, dass sie wahnsinnig kooperativ ist», sagte er. «Jetzt auf einmal, wenn es zu Gericht kommt, schränkt man das so stark ein.»

© dpa-infocom, dpa:260116-930-552443/1