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Briefwahlen: So funktioniert der Stimmzettel zur Bundestagswahl

Wer bei der Bundestagswahl nicht persönlich wählen gehen will, kann das auch per Briefwahl tun. Und wie genau das funktioniert, erfahrt ihr hier.

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Ein Wähler beim Ausfüllen des Stimmzettels. Deutschland Foto: Sven Hoppe/dpa

Man muss dafür keinen beson­de­ren Grund haben: Jeder, der möchte, kann per Brief­wahl bei der Bundes­tags­wahl im Septem­ber seine Stimme abge­ben. Wir haben euch hier Schritt für Schritt erklärt, wie die Stimm­ab­gabe per Post funk­tio­niert.

Schritt für Schritt: Die Briefwahl

1. Die Briefwahl beantragen

Das kann jeder tun, der bei der Bundes­tags­wahl am 26. Septem­ber wahl­be­rech­tigt ist. Und um den entspre­chen­den Antrag zu stel­len, braucht man die Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Die soll­ten alle poten­zi­el­len Wähle­rin­nen und Wähler bis zum 05. Septem­ber per Post erhal­ten haben. Mit den Daten auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung kann man dann die Brief­wahl bean­tra­gen – entwe­der schrift­lich, online oder persön­lich. Die Brief­wahl muss spätes­tens bis zum 24. Septem­ber um 18 Uhr bean­tragt werden. Dann müssen die Unter­la­gen aber selbst abge­holt werden, da sie nicht mehr recht­zei­tig per Post verschickt werden können.

2. Den Stimmzettel ausfüllen

Nach­dem man die Brief­wahl bean­tragt hat, erhält man dann nach kurzer Zeit die folgen­den Unter­la­gen

  • Einen Wahl­schein
  • Einen Stimm­zet­tel
  • Zwei Brief­um­schläge: Einen roten und einen blauen

Nach­dem man auf dem Stimm­zet­tel seine zwei Kreuz­chen gemacht hat, kommt er in den blauen Umschlag und dieser wird im Anschluss verschlos­sen.

Anschlie­ßend muss die soge­nannte „eidess­tatt­li­che Erklä­rung“ auf dem Wahl­schein unter­schrie­ben werden. Der Wahl­schein kommt dann zusam­men mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag. Und wenn der rote Umschlag verschlos­sen ist, kann er auch schon losge­schickt werden.

3. Die Briefwahlunterlagen abgeben

Der gefüllte rote Umschlag kann entwe­der kosten­los per Post verschickt oder persön­lich an der Stelle abge­ge­ben werden, die auf dem Wahl­schein vermerkt ist. Die Unter­la­gen müssen bis spätes­tens 26. Septem­ber um 18 Uhr einge­gan­gen sein, sonst werden sie nicht mehr gewer­tet. Deswe­gen sollte man ein paar Tage Zeit einpla­nen, wenn man seine Stimme per Post abge­ben möchte.