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Briefwahlen: So funktioniert der Stimmzettel zur Bundestagswahl

Wer bei der Bundestagswahl nicht persönlich wählen gehen will, kann das auch per Briefwahl tun. Und wie genau das funktioniert, erfahrt ihr hier.

Ein Wähler beim Ausfüllen des Stimmzettels. Deutschland Foto: Sven Hoppe/dpa

Man muss dafür keinen beson­de­ren Grund haben: Jeder, der möchte, kann per Brief­wahl bei der Bundes­tags­wahl im Septem­ber seine Stimme abge­ben. Wir haben euch hier Schritt für Schritt erklärt, wie die Stimm­ab­gabe per Post funk­tio­niert.

Schritt für Schritt: Die Briefwahl

1. Die Briefwahl beantragen

Das kann jeder tun, der bei der Bundes­tags­wahl am 26. Septem­ber wahl­be­rech­tigt ist. Und um den entspre­chen­den Antrag zu stel­len, braucht man die Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Die soll­ten alle poten­zi­el­len Wähle­rin­nen und Wähler bis zum 05. Septem­ber per Post erhal­ten haben. Mit den Daten auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung kann man dann die Brief­wahl bean­tra­gen – entwe­der schrift­lich, online oder persön­lich. Die Brief­wahl muss spätes­tens bis zum 24. Septem­ber um 18 Uhr bean­tragt werden. Dann müssen die Unter­la­gen aber selbst abge­holt werden, da sie nicht mehr recht­zei­tig per Post verschickt werden können.

2. Den Stimmzettel ausfüllen

Nach­dem man die Brief­wahl bean­tragt hat, erhält man dann nach kurzer Zeit die folgen­den Unter­la­gen

  • Einen Wahl­schein
  • Einen Stimm­zet­tel
  • Zwei Brief­um­schläge: Einen roten und einen blauen

Nach­dem man auf dem Stimm­zet­tel seine zwei Kreuz­chen gemacht hat, kommt er in den blauen Umschlag und dieser wird im Anschluss verschlos­sen.

Anschlie­ßend muss die soge­nannte „eidess­tatt­li­che Erklä­rung“ auf dem Wahl­schein unter­schrie­ben werden. Der Wahl­schein kommt dann zusam­men mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag. Und wenn der rote Umschlag verschlos­sen ist, kann er auch schon losge­schickt werden.

3. Die Briefwahlunterlagen abgeben

Der gefüllte rote Umschlag kann entwe­der kosten­los per Post verschickt oder persön­lich an der Stelle abge­ge­ben werden, die auf dem Wahl­schein vermerkt ist. Die Unter­la­gen müssen bis spätes­tens 26. Septem­ber um 18 Uhr einge­gan­gen sein, sonst werden sie nicht mehr gewer­tet. Deswe­gen sollte man ein paar Tage Zeit einpla­nen, wenn man seine Stimme per Post abge­ben möchte. 

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