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Führerschein-Tausch bis 19. Juli: Für diese Jahrgänge gilt das

In diesem Jahr müssen einige Autofahrer ihren Führerschein umtauschen. Diese Fristen solltet ihr kennen, um ein Bußgeld zu vermeiden.

alter Führerschein auf Geldbeutel Deutschland Foto: Andreas Arnold/dpa

Ange­sichts von Belas­tun­gen in der Corona-Pande­mie wurde die erste Frist für den Pflicht­um­tausch von Führer­schei­nen verlän­gert. Nun naht das Fris­tende.

Umtausch bis 19. Juli 2022 möglich

Auto­fah­rer der Geburts­jahre von 1953 bis 1958 mit alten Papier­füh­rer­schei­nen, die bis zum 31. Dezem­ber 1998 ausge­stellt wurden, müssen bis zum 19. Juli 2022 ihre Führer­scheine umtau­schen. Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Milli­o­nen Führer­scheine in Deut­sch­land umge­tauscht werden. Grund sind EU-Vorga­ben. Führer­scheine sollen künf­tig EU-weit fälschungs­si­cher und einheit­lich sein. Außer­dem sollen alle Führer­scheine in einer Daten­bank erfasst werden, um Miss­brauch zu vermei­den.

Die Jahrgänge im Überblick:

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

Was passiert nach Ablauf der Frist?

Nach Ablauf der jewei­li­gen Fris­ten wird der alte Führer­schein laut Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium ungül­tig. Außer­dem droht ein Verwar­nungs­geld in Höhe von zehn Euro. Die Fahr­er­laub­nis selbst bleibt aber unver­än­dert beste­hen. Eine neue Führer­schein-Prüfung ist also nicht nötig. 

Warum werden die Führerscheine umgetauscht?

Mit dem einheit­li­chen EU-weiten Doku­ment soll ein möglichst aktu­el­ler Fälschungs­schutz gewähr­leis­tet sein. Bei Kontrol­len sind Besit­zer leich­ter zu erken­nen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.

Wie sieht der neue Führerschein ab 2022 aus?

Inner­halb der EU etabliert sich der Führer­schein im Scheck­kar­ten-Format. Genau dieses Doku­ment soll ab 2022 schritt­weise graue und rosa­fa­r­bene Führer­scheine in Deut­sch­land erset­zen.

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