Führerschein-Tausch bis 19. Juli: Für diese Jahrgänge gilt das
In diesem Jahr müssen einige Autofahrer ihren Führerschein umtauschen. Diese Fristen solltet ihr kennen, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie wurde die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen verlängert. Nun naht das Fristende.
Umtausch bis 19. Juli 2022 möglich
Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Juli 2022 ihre Führerscheine umtauschen. Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Die Jahrgänge im Überblick:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig.
Warum werden die Führerscheine umgetauscht?
Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.
Wie sieht der neue Führerschein ab 2022 aus?
Innerhalb der EU etabliert sich der Führerschein im Scheckkarten-Format. Genau dieses Dokument soll ab 2022 schrittweise graue und rosafarbene Führerscheine in Deutschland ersetzen.