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Rapper Sean Combs in ein Gefängnis in New Jersey verlegt

Seit seiner Festnahme vor einem Jahr saß Sean Combs in einem New Yorker Gefängnis ein, nun der Wechsel in den Nachbarstaat New Jersey. Das hatten die Anwälte des Rappers beantragt.

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US-Rapper Sean «Diddy» Combs Jordan Strauss/Invision/AP/dpa

New York (dpa) - Der US-Rapper Sean Combs ist in eine andere Haftanstalt verlegt worden. Der 55-Jährige sei nun in dem Bundesgefängnis Fort Dix im US-Staat New Jersey untergebracht, teilte eine Sprecherin der Gefängnisbehörde laut der «New York Times» mit. Der Musiker war Anfang Oktober in Zusammenhang mit Prostitution zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Jury hatte ihn im Juli für schuldig befunden. Seit seiner Festnahme im September 2024 saß er im Metropolitan Detention Center in Brooklyn hinter Gittern. 

Entzugsprogramme

Combs' Anwälte hatten sich für die Verlegung des Rappers von New York nach New Jersey starkgemacht. Fort Dix liegt knapp 70 Kilometer östlich von Philadelphia. Die Einrichtung biete Programme zum Drogenentzug an, machten die Anwälte geltend. Zudem käme sie Besuchen seiner Familie entgegen. Laut Beschreibung auf der Behördenwebseite sind dort mehr als 4.000 Häftlinge untergebracht. 

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft hatte Combs vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Der 1969 im New Yorker Stadtteil Harlem geborene Musiker, der mit Hits wie «I'll Be Missing You» und «Bad Boy For Life» in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt gehörte, hatte auf nicht schuldig plädiert. 

Die Staatsanwaltschaft strebte nach dem Schuldspruch eine Haftstrafe von gut elf Jahren an, die Verteidigung eine Höchststrafe von 14 Monaten. Combs' Anwälte haben Berufung eingelegt. Die bereits in Brooklyn verbüßte Zeit wird dem Rapper angerechnet. Die Behörde gibt derzeit Mai 2028 als Datum für die Freilassung an.

© dpa-infocom, dpa:251030-930-231474/1