Angreifer von Aschaffenburg soll dauerhaft in Psychiatrie
In einem Aschaffenburger Park greift ein Mann Kinder mit einem Messer an. Zwei Menschen sterben. Weil der Verdächtige wohl psychisch krank ist, will ihn die Staatsanwaltschaft nicht in Haft sehen.


Aschaffenburg (dpa) - Der Messerstecher von Aschaffenburg sollte nach Vorstellung der Staatsanwaltschaft dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Der Antrag auf ein entsprechendes Sicherungsverfahren sei beim Landgericht Aschaffenburg eingereicht worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Vorgeworfen werde ihm eine ganze Reihe an Straftaten: Mord, versuchter Mord, Totschlag, versuchter Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte. Bisher ist der Mann nur vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der Afghane soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen 2-jährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet haben. Drei Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.
Vermutlich ohne Schuld
Ein psychiatrischer Sachverständige attestierte dem Beschuldigten eine psychische Erkrankung. Der Mann dürfte bei der Attacke im Park Schöntal nahe der Aschaffenburger Innenstadt schuldunfähig gewesen sein. Hinweise auf eine Radikalisierung des Mannes «oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe der Tat» fanden die Ermittler nicht.
Der Gutachter nimmt laut Staatsanwaltschaft zudem an, «dass die psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten nicht nur vorübergehend ist und dass, sollte diese nicht dauerhaft zurückgeführt werden können, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei». Welche Krankheit der Flüchtling konkret hat, teilte die Behörde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mit.
Landgericht am Zug
Bei einem Sicherungsverfahren geht es um die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt.
Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens vor einem Schwurgericht entscheiden.
Verdächtiger mehrfach in Psychiatrie
Der ausreisepflichtige Afghane war vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und mehrmals vorübergehend in einer Psychiatrie.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es der 28-Jährige am Tattag gezielt auf eine Kindergartengruppe abgesehen. Der Beschuldigte soll sich zunächst den in einem Bollerwagen sitzenden zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft gegriffen haben. Laut den Ermittlungen zog der Mann dem Kind Mütze und Schal aus und stach ohne Vorankündigung mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser mehrfach auf den Hals und Schulterbereich des Jungen ein. Das Kind starb.
Mutiger Helfer stirbt
Anschließend soll der Flüchtling ein damals zweijähriges, syrisches Mädchen mit dem Messer attackiert haben, das ebenfalls in dem Bollerwagen saß. Eine damals 59 Jahre alte, deutsche Erzieherin der Kita versuchte, den Mann noch von der Tat abzuhalten und stellte sich ihm in den Weg. Sie wurde von ihm allerdings zur Seite gestoßen und brach sich eine Hand.
Der unbeteiligte 41-jährige Deutsche, der mit seinem eigenen zweijährigen Kind gerade im Park unterwegs war, versuchte noch, den Opfern zu helfen. Er wurde von dem Messerstecher tödlich verletzt. Ein weiterer Helfer, ein damals 72-jähriger Deutscher, überlebte trotz mehrerer Messerstiche. Der mutmaßliche Täter wurde kurz nach der Attacke festgenommen.
Früherer Messer-Vorfall könnte ebenfalls vor Gericht kommen
Die Staatsanwaltschaft will zudem einen früheren Vorfall vor Gericht verhandeln lassen, der nach dem Angriff auf die Kinder im Park Schlagzeilen gemacht hatte. Schon Monate vor der Attacke soll der Beschuldigte in einer Asylbewerberunterkunft eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und oberflächlich verletzt haben.
Weil der Fall keine Ermittlungen nach sich zog, ermittelte später die Staatsanwaltschaft gegen am Einsatz beteiligte Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Ein Ergebnis der Ermittlungen stand zunächst weiter aus.