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Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff

Der Psychiater war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Nun hat das Bonner Landgericht ein Urteil gesprochen.

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Urteil im Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff Federico Gambarini/dpa

Bonn (dpa) - Das Bonner Landgericht hat den Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer befand den 71-Jährigen der vorsätzlichen Körperverletzung in sieben Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.

Zwar habe der Angeklagte Kindern und Jugendlichen das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe er dies jedoch nicht getan, um Patienten zu schaden. Vielmehr habe der Angeklagte «aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt», sagte die Richterin. 

Staatsanwaltschaft hatte fast vier Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Laut Anklage sollte er Patienten das Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben. 

Hierzu stellte das Gericht jedoch fest, der Angeklagte habe «Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden» wollen. Zudem habe er Einwilligungen zur Behandlung von den Sorgeberechtigten eingeholt - allerdings in der irrigen Annahme, sie ausreichend aufgeklärt zu haben. 

Winterhoff hatte die Anklagevorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:260304-930-767401/1