Bundesgericht verhandelt über Verbot von «Compact»-Magazin
Im Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium das rechtsextreme Magazin «Compact». Dann entschieden Richter, dass es vorerst weiter erscheinen kann. Jetzt steht eine endgültige Entscheidung an.


Berlin/Leipzig (dpa) - Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen sowie großem Zuschauer- und Medienandrang hat am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» begonnen. Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. «Compact» hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Im Eilverfahren Bedeutung der Pressfreiheit betont
Im Eilverfahren hatte der zuständige 6. Senat vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert und dabei im August 2024 die Bedeutung der Pressefreiheit betont. Um ausreichend Zeit für den Fall zu haben, hat das Gericht vorsorglich zwei weitere Verhandlungstage am 11. und 12. Juni angesetzt. Offen ist dennoch, ob die Richter bereits am Ende der mündlichen Verhandlung ein Urteil sprechen werden - oder dafür noch einen extra Termin benennen.
Stellen Aktivitäten des Medienunternehmens eine Gefahr dar?
Entscheidend dürfte dabei sein, ob ein Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig ist - oder ob es mildere Mittel als ein Verbot des gesamten Verlags nebst Magazin und TV-Programm gibt. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Aktivitäten und Aussagen des Medienunternehmens über Meinungsäußerung hinausgehen und eine konkrete Gefährdung darstellen.
Nach Medienberichten hat das Bundesinnenministerium zwischenzeitliche weitere Argumente an das Bundesgericht geliefert. Darunter Belege, die aus den Durchsuchungen im Sommer 2024 stammen.