Eigene Oma angezündet - Haftstrafe für Totschlag
Ein Streit mit seiner Mutter bringt einen Mann aus Niederbayern in Rage. Die Wut lässt er an seiner Großmutter aus: Er zündet die Seniorin an, sie stirbt. Nun ist der 33-Jährige verurteilt worden.
Landshut (dpa) - Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger hat ein Mann in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet - die Seniorin erlag knapp vier Wochen später ihren Verletzungen. Nun ist der 33-Jährige vor dem Landgericht Landshut zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer wertete die Tat als Totschlag und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen, und zwar heimtückisch und aus niederen Beweggründen, und auf zwölf Jahre Haft plädiert. Dem Vorsitzenden Richter zufolge hätten sich diese beiden Mordmerkmale jedoch nicht zweifelsfrei feststellen lassen. Der Kontrollverlust und die Tat seien Folge einer psychischen Erkrankung bei dem Angeklagten.
Der Verteidiger des 33-jährigen Deutschen hatte eine viereinhalbjährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Am 20. März 2025 war zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter ein Streit um ausstehende Rechnungen eskaliert. Die Mutter war zu dem Zeitpunkt gerade mit der Betreuung ihrer hochbetagten Mutter beschäftigt. Der Sohn kam den Ermittlungen nach in das zum Pflegezimmer umgebaute Wohnzimmer und zündete unvermittelt die Haare seiner Großmutter an.
Schwere Verbrennungen am Kopf
Die 93-Jährige sei brennend auf den Boden neben dem Bett gefallen und die Mutter aus Angst um ihr Leben aus dem Haus geflüchtet, so die Anklage. Die Mutter tätigte einen Notruf und fand bei einer Nachbarin Zuflucht. Der Sohn sei der Mutter nachgelaufen, im Garten gestürzt und dort dann von der Polizei gestellt und festgenommen worden.
Als Polizei und Rettungskräfte eintrafen, brannte die Großmutter bereits nicht mehr. Der Anklage nach schrie und röchelte sie vor Schmerzen. Die Frau wurde mit Verbrennungen zweiten und dritten Grades unter anderem an Kopf, Hals und Oberkörper in eine Spezialklinik nach Murnau geflogen, wo sie später starb.
Einem zu Prozessbeginn vorgetragenen Gutachten nach konsumierte der Angeklagte seit etwa 15 Jahren Drogen und befand sich etliche Male in einer Fachklinik zur Behandlung.