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Fall Fabian: Verteidiger kündigt Antrag auf Freispruch an

Die Staatsanwaltschaft fordert im Fabian-Prozess eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte. Ihre Verteidigung stellt das Ergebnis des Mammutprozesses aber gänzlich anders dar.

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Fortsetzung Mordprozess im Fall Fabian Bernd Wüstneck/dpa

Rostock (dpa) - Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung angekündigt, einen Freispruch für die 30 Jahre alte Angeklagte zu beantragen. Verteidiger Thomas Löcker brachte am Landgericht Rostock erneut Zweifel an der Stichhaltigkeit der Beweisführung zum Ausdruck.

«Dass jeden Tag neue Puzzleteile eingeführt worden seien, habe ich so nicht erlebt», sagte er während seines Plädoyers am 34. Verhandlungstag. Puzzleteile seien während des Verfahrens vielmehr verschwunden oder seien unpassend geworden. Die Verteidigung komme zu dem Ergebnis, «dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt». Er berief sich auf das Prinzip «in dubio pro reo» - im Zweifel für den Angeklagten.

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft plädiert sowie die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin. Sie hatten eine Verurteilung der Deutschen wegen Mordes, eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Im Falle eines entsprechenden rechtskräftigen Urteils wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Angeklagte hat Gelegenheit für letztes Wort

Der Angeklagten wird vorgeworfen, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll demnach mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte von einer «eindeutigen Indizienkette» gesprochen. Die Angeklagte hat die Vorwürfe im Verfahren abgestritten.

Die eigentlichen Anträge der Verteidigung etwa zum Strafmaß standen noch aus, ebenso das Plädoyer des zweiten Verteidigers, Andreas Ohm. Danach hat die Angeklagte die Gelegenheit für letzte Worte vor einem Urteil, das am 10. November verkündet werden soll.

© dpa-infocom, dpa:261030-930-917158/1