Zum Hauptinhalt springen

Familiennachzug: Nur wenige sind Angehörige von Geflüchteten

Nur 13 Prozent der Fälle betreffen Geflüchtete – trotzdem sorgt der Familiennachzug für ihre Angehörigen für hitzige Debatten. Wer nach Deutschland nachziehen darf und wer warten muss.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG ANTENNE BAYERN Logo
Bundestag Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin (dpa) - In der politischen Debatte stehen sie oft im Fokus, doch nur ein Bruchteil der Menschen, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen, sind Angehörige von Geflüchteten. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden zwischen Anfang 2025 und dem 23. April dieses Jahres zu nationalen Visa auf Familiennachzug 177.382 Entscheidungen getroffen. Davon betrafen rund 13 Prozent - 23.273 Entscheidungen - den Familiennachzug zu Ausländern, die als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus in Deutschland leben. 

Rund 27.000 Entscheidungen betrafen demnach den Ehegattennachzug zu Deutschen. In 67.097 Fällen ging es um den Ehegattennachzug zu Ausländern, die mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland leben - etwa als Fachkräfte. Weitere Entscheidungen betrafen vor allem Kinder von Ausländern, die nicht als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen waren.

Ehegatten aus Indien und der Türkei

Der Ehegattennachzug zu Ausländern, die nicht als Geflüchtete in Deutschland leben, betraf im genannten Zeitraum unter anderem rund 9.000 indische Ehepartner und gut 9.800 Menschen aus der Türkei.

In einigen Herkunftsländern warten die Angehörigen aktuell mehr als ein Jahr auf einen Termin für die Beantragung des Familiennachzugs.

Ende Juli vergangenen Jahres war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in «Härtefällen» sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen. Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Sieben Härtefälle 

Nach Auskunft der Bundesregierung waren bis zum Stichtag 15. Mai über die Härtefall-Regelung sieben Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden. 285 Fälle befänden sich noch in vertiefter Prüfung hieß es.

Bünger beklagt «alarmistische Debatten»

«Der Familiennachzug zu Geflüchteten macht nur einen kleinen Anteil am Familiennachzug insgesamt aus», sagt die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke). Trotzdem seien darüber in den vergangenen Jahren immer wieder «alarmistische Debatten» geführt worden, mit denen dann anschließend Gesetzesverschärfungen legitimiert worden seien. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte blieben viele Familien auf unabsehbare Zeit weiter getrennt.

© dpa-infocom, dpa:260521-930-108684/1