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Iranische Anschlagspläne - Lange Haft für zwei Männer

Das Hanseatische Oberlandesgericht sieht Anschlagspläne gegen Volker Beck und jüdische Einrichtungen als zentral vom Iran gesteuert. Welche Rolle die beiden Verurteilten dabei gespielt haben.

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Prozess wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit Christian Charisius/dpa

Hamburg (dpa) - Der Präsident der deutsch-israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ist erleichtert. Während Personenschützer ihn im Hamburgischen Oberlandesgericht nicht aus den Augen lassen, sagt der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete mit Blick auf das kurz zuvor gefällte Urteil: «Die sind erstmal weggesperrt.» Und zwar ziemlich lange - verhängte das Gericht doch unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und versuchter Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung im Auftrag des Iran gegen die beiden Angeklagten Haftstrafen von achteinhalb und viereinhalb Jahren. 

54-Jähriger Mitglied der Iranischen Revolutionsgarde

Der 54 Jahre alte Haupttäter, nach Überzeugung des Gerichts ein Mitglied der Iranischen Revolutionsgarde, habe in deren Auftrag in Deutschland sowohl Beck als auch den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, ausgespäht. Diese Aktionen dienten der Vorbereitung staatsterroristischer Anschläge, konkret einem Mordanschlag auf Beck. Seine Aufträge habe der 54-Jährige direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den Mann bei seinem Berlin-Aufenthalt im vergangenen Sommer observiert. Demnach besuchte er nach seiner Anreise aus Dänemark unter anderem die Geschäftsstelle der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und den Sitz des Deutschen Ethikrats, dem Schuster angehört. An allen Orten habe er mit seinem Handy Fotos von den Gebäuden und deren Umgebung gemacht.

Beschaffung einer Pistole mit Schalldämpfer

Mit dem zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten, ebenfalls in Dänemark lebenden 43-jährigen Iraner mit afghanischer Staatsbürgerschaft, habe er sich in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen - oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf letzteres hätte man sich schließlich verständigt. Konkret ging es bei mehreren Treffen auch um die Beschaffung einer Pistole mit Schalldämpfer.

Zudem habe der 54-jährige Däne mit afghanischen Wurzeln jüdische Einrichtungen wie einen koscheren Supermarkt in Berlin ausgeforscht, der bei einem Brandanschlag in Flammen aufgehen sollte. Dazu hat er sich nach Überzeugung des Gerichts bei seiner 21-jährigen Tochter erkundigt, ob diese nicht eine somalische oder palästinensische Frau kenne, die Geld brauche und bereit sei, dafür nach Deutschland zu fliegen. 30.000 dänische Kronen - gut 4.000 Euro - habe er dafür als Gegenleistung in Aussicht gestellt.

Geplante Anschläge zentral von Iran gesteuert 

Nach Überzeugung des Gerichts waren die geplanten Anschläge vom Iran zentral gesteuert und sollten dezentral ausgeführt werden. «Die Vorsitzende hat gesagt, "Iran exportiert seinen Terror hier nach Europa. Das nehmen wir nicht hin." Dem kann ich mich aus Sicht der Bundesanwaltschaft vollumfänglich anschließen», sagt Bundesanwalt Stephan Morweiser nach dem Urteil, das exakt so ausgefallen ist, wie es die Bundesanwaltschaft beantragt hatte.

Für seine Behörde sei besonders wichtig, «dass der Senat die iranischen Revolutionsgarden ganz klar als Auftraggeber dieser erfolgreich verhinderten Anschläge benannt hat», sagt Morweiser. Das sieht auch Beck so. Allerdings geht er noch weiter und verlangt, dass die Bundesregierung die Feststellungen des Oberlandesgerichtes nicht folgenlos lassen dürfe. «Ich fordere, dass der iranische Botschafter unverzüglich aus Deutschland ausgewiesen wird, und dass das Botschaftspersonal der Islamischen Republik Iran in Berlin drastisch auf ein Minimum reduziert wird», sagt Beck.

Mit dem Haupttäter sei erstmals jemand auf europäischem Territorium aktiv operativ tätig gewesen, um Staatsterrorismus des Iran auszuführen - und zwar nach einem typischen Muster, sagt Beck. Auf der einen Seite stehe mit dem 54-Jährigen ein iranisch beeinflusster Islamist und auf der anderen Seite mit dem 43-Jährigen ein Schwerkrimineller, der für die Ausführung der Tat engagiert werden soll. So könne Iran dann die Tat abstreiten und müsse auch keine eigenen Leute opfern, sagt Beck.

Anwalt: achteinhalb Jahre Haft, obwohl nichts passiert ist

Der Anwalt des 54-Jährigen, Shahryar Ebrahim-Nesbat, spricht dagegen von einem politisch motivierten Urteil, gegen das er Rechtsmittel einlegen werde. Er und die Verteidigung des 43-Jährigen hatten Freisprüche verlangt. Ebrahim-Nesbat sagt, das Gericht sei der Bundesanwaltschaft gefolgt, obwohl eigentlich nichts passiert sei. «Es ist keiner zu Schaden gekommen.» 

Beck: Hohe konkrete Gefahr einer hohen abstrakten Gefahr gewichen

Für Volker Beck ist dagegen keinesfalls nichts passiert. «Ich bin super angespannt, ich habe gerade eine Überdosis Adrenalin.» Natürlich sei es eine Erleichterung, dass die Männer verurteilt worden seien. «Der Iran hat zwei Werkzeuge verloren, aber das heißt nicht, dass der Iran seine Pläne aufgibt.» Der Iran ziele auf jüdisches Leben generell und er ziele auf diejenigen, die sich vor den jüdischen und demokratischen Staat Israel stellten. Er wolle Schrecken verbreiten und Leute mundtot machen. Für ihn persönlich heiße das jetzt: «Eine hohe konkrete Gefahr ist in eine hohe abstrakte Gefahr verwandelt worden.»

© dpa-infocom, dpa:261015-930-843315/2