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Mutmaßliche Unterstützer rechter Terrorgruppe angeklagt

Zwei Jugendliche stehen im Verdacht, eine rechtsextreme Gruppe unterstützt und einen Anschlag auf eine Asylunterkunft versucht zu haben. Die Bundesanwaltschaft will sie in Jena vor Gericht sehen.

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Bundesanwaltschaft Christoph Schmidt/dpa

Karlsruhe/Jena (dpa) - Manche Täter der rechtsextremen Terrorgruppe sind noch minderjährig gewesen: Nach einem Urteil gegen Mitglieder der «Letzten Verteidigungswelle» in Hamburg vor wenigen Wochen hat die Bundesanwaltschaft jetzt zwei mutmaßliche Unterstützer in Jena angeklagt. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) muss klären, ob es zum Prozess gegen die zwei Deutschen kommt. 

Die beiden Beschuldigten sollen sich Anfang Januar 2025 mit Komplizen zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln im thüringischen Landkreis Altenburger Land begeben haben, um dort einen Brand auszulösen. «Dazu schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Ein Feuer sei aber nicht ausgebrochen.

Beschuldigte handelten als «Jugendliche mit Verantwortungsreife»

Einer der beiden Beschuldigten soll das Geschehen laut Bundesanwaltschaft abgesichert haben, der andere habe die Tat gefilmt. Sie sind den Angaben nach daher dringend verdächtig, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Außerdem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung zur Last gelegt.

Die damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen waren erst vor wenigen Wochen Ende Juni im Landkreis Altenburger Land und in Gera in Thüringen festgenommen worden. Einer der beiden befindet sich der Mitteilung zufolge weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den anderen sei am 22. Juli 2026 außer Vollzug gesetzt worden.

Urteil gegen Haupttäter vor wenigen Wochen

Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hatte Anfang August sieben junge Mitglieder und einen Unterstützer der «Letzten Verteidigungswelle» zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Zugleich stellte er fest, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes «Pädo-Hunting» - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben. 

In drei Fällen sind laut einer OLG-Sprecherin nach derzeitigem Stand Revisionen anhängig. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss diese Urteile also überprüfen. Jene gegen die anderen fünf Verurteilten seien hingegen mittlerweile rechtskräftig. Zwei der Angeklagten hätten zunächst ebenfalls Revision eingelegt, diese aber zwischenzeitlich jeweils wieder zurückgenommen.

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn in Hamburg hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.

© dpa-infocom, dpa:260901-930-614386/4