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Was bringt das Verbot für Lachgas und K.o-Tropfen?

Lachgas ist zu einer riskanten Freizeitdroge geworden und bisher oft auch leicht zu bekommen. Jetzt zieht der Bundestag gesetzliche Schranken ein.

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Lachgas-Verbot für Minderjährige Julian Stratenschulte/dpa

Berlin (dpa) - Man bekommt sie bisher ziemlich einfach in Geschäften, Kiosken und an Automaten - Kartuschen mit Lachgas, das als Partydroge zusehends populär wird. Um vor allem Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsrisiken zu schützen, soll dem jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Verboten und Beschränkungen - ebenso für «K.o-Tropfen», wie sie Sexualstraftäter einsetzen.

Wo ist das Problem?

Warken sagte, vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. «Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit.» Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Lungengewebeverletzungen durch Gasdruck kommen.

Was regelt das Gesetz bei Lachgas?

Unterbunden werden soll bereits die bisher recht einfache Verfügbarkeit. So fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden auch ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit 8,4 Gramm erworben werden dürfen. 

Gibt es Ausnahmen?

Weil die Chemikalien auch zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen. Bei Lachgas sollen Kartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD in den Beratungen noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Umsetzungsaufwand für Hersteller reduzieren. 

Was sagen Polizei- und Medizinexperten?

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne grundsätzlich. Dass der Lachgas-Konsum vor allem in der Discothekenszene massiv zugenommen habe, liege nicht zuletzt an der bisher unregulierten Verfügbarkeit. Aber auch eine bundesweite Aufklärungsoffensive hält die Gewerkschaft für nötig. Und fraglich sei, ob die noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist - sie entspreche etwa dem Volumen eines Luftballons und könnte leicht zu Konsumzwecken missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb daher für eine Beschränkung der Abgabemenge und forderte auch ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.

Was passiert bei K.o.-Tropfen?

Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von «einem Mittel gezielter chemischer Gewalt». Inverkehrbringen, Handel und Herstellung beider Substanzen werden nun verboten.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz kommt jetzt in den Bundesrat, der sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. Dezember abschließend damit befasst. Vorgesehen ist dann noch eine Übergangszeit von drei Monaten nach der Verkündung - zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten. In Kraft treten sollen die Neuregelungen wohl im April 2026, wie das Ministerium erläuterte. Da sich nach dem Bruch der Ampel-Koalition, die ähnliche Pläne hatte, die Umsetzung verzögerte, gibt es teils schon regionale und lokale Lachgas-Verbote.

© dpa-infocom, dpa:251114-930-291074/1