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Maibaumklau: Zwischen Tradition und Gesetz – Ist es wirklich legal?

Der Maibaumklau ist eine beliebte Tradition in Bayern, die jedes Jahr aufs Neue für Spannung und Spaß sorgt. Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist das Klauen des Maibaums tatsächlich legal oder bewegt ihr euch auf dünnem Eis? In diesem Artikel erfahrt ihr alles, was ihr wissen müsst, um den Maibaumklau sicher und im Einklang mit dem Gesetz zu genießen.

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maibaumklau Maibaum Foto: adobe stock / Animaflora PicsStock

Der Maibaumklau ist eine alte Tradition, die in Bayern fest verankert ist. Doch stellt sich die Frage: Ist das Klauen eines Maibaums tatsächlich eine Straftat? Wir haben den Juristen Dr. Holger Weihmann gefragt, ob es sich um Diebstahl handelt. Er meint, ein Diebstahl setzt voraus, dass der Täter den Gegenstand behalten will. Da der Maibaum traditionell zurückgegeben wird, entfällt dieser Straftatbestand.

Kann Maibaumklauen als Erpressung gelten?

Eine weitere rechtliche Überlegung ist, ob das Maibaumklauen als Erpressung angesehen werden kann. Schließlich wird der Baum oft gegen eine Brotzeit oder andere Auslöse zurückgegeben. Hier kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Solange die Forderungen im Rahmen des Brauchtums bleiben und nicht übermäßig sind, bewegt ihr euch auf sicherem Terrain.

Was ist mit Hausfriedensbruch beim Maibaumklauen?

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, das nur verfolgt wird, wenn der ursprüngliche Eigentümer des Maibaums Anzeige erstattet. In der Regel wird dies jedoch nicht geschehen, da der Maibaum nach erfolgreichem Brauchtumsablauf zurückkehrt und alle Beteiligten Spaß daran haben. Zudem ist oft nicht klar, ob der Maibaum ausreichend gesichert war, um von einem Hausfriedensbruch zu sprechen.

Wie sehen bayerische Staatsanwaltschaften den Maibaumklau?

Die bayerischen Staatsanwaltschaften betrachten den Maibaumklau mit einem gewissen Augenmaß und Augenzwinkern. Solange niemand zu Schaden kommt und der Spaß im Vordergrund steht, wird der Maibaumklau nicht als ernsthafte Straftat verfolgt. Wichtig ist, dass ihr beim Klauen des Maibaums nichts beschädigt und niemanden gegen seinen Willen festhaltet oder zwingt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maibaumklau in Bayern als Teil des Brauchtums angesehen wird und nicht als Straftat verfolgt wird, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Achtet darauf, dass ihr den Maibaum sicher zurückgebt und die Forderungen für die Auslöse im Rahmen bleiben. Dann steht dem Spaß nichts im Wege und ihr könnt die Tradition des Maibaumklaus unbeschwert genießen.