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Cybergrooming: Ansprechen von Kindern im Netz wird schärfer bestraft

Der Bundestag hat verschärfte Regeln gegen sogenanntes Cybergrooming beschlossen. Dabei geht es um Täter, die zum Beispiel übers Internet Kinder mit dem Ziel anschreiben, sie sexuell zu missbrauchen. Künftig steht bereits der Versuch unter Strafe.

SMS Nachricht Familie & Kinder Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Im Kampf gegen Kindes­miss­brauch sollen Ermitt­ler deut­lich mehr Möglich­kei­ten bekom­men. Der Bundes­tag hat jetzt ein Gesetz verab­schie­det, das schon den Versuch unter Strafe stellt, sexu­elle Kontakte zu Kindern im Inter­net anzu­bah­nen.

WAS IST CYBERGROOMING?

Cyber­groo­ming ist das gezielte Anspre­chen von Kindern im Inter­net mit dem Ziel der Anbah­nung sexu­el­ler Kontakte.

Schon der Versuch des Cybergroomings wird strafbar

Schon allein der Versuch, im Inter­net sexu­elle Kontakte zu Kindern herzu­stel­len, wird künf­tig unter Strafe gestellt. Gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB) sind dann Frei­heits­s­tra­fen von drei Mona­ten bis zu fünf Jahren möglich.

Verdeckte Ermittler bekommen mehr Befugnisse

Zudem dürfen verdeckte Ermitt­ler in Zukunft künst­lich erzeugte Videos von sexu­el­lem Kindes­miss­brauch hoch­la­den. Das ist gewis­ser­ma­ßen die Eintritts­karte zu gehei­men Inter­net­fo­ren, um über­haupt Kontakt zu Tätern herstel­len zu können. Hier­durch sollen poli­zei­li­che Ermitt­ler Straf­ta­ten besser verhin­dern können.

Beweg­grund für den Geset­zes­be­schluss sind unter ande­rem die stei­gen­den Zahlen der Verbrei­tung, des Erwerbs, des Besit­zes und der Herstel­lung kinderpor­no­gra­fi­scher Schrif­ten. Allein 2018 gab es laut Bundes­kri­mi­nal­amt 7.449 erfasste Fälle, fast doppelt so viele wie noch im Jahr 2015.

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