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Urteil: Geschenke dürfen nach einer Trennung zurückverlangt werden

Schenkungen können nach einer Trennung zurückverlangt werden. Geklagt hatte eine Familie, die ihrer Tochter und deren Freund Geld für ein gemeinsames Haus geschenkt hatte. Kurz darauf trennten sich die beiden aber. Der Bundesgerichtshof gab der Familie nun Recht.

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Der Bundesadler vor dem BGH ins Karlsruhe Geld & Recht Foto: Uli Deck/dpa

Schenkungen können nach einer Trennung zurückverlangt werden. So urteilte heute (18.06.2019) der Bundesgerichtshof und bestätigte damit das Urteil aus der vorherigen Instanz. Durch eine plötzliche Trennung fällt die bisherige Geschäftsgrundlage weg und eine Schenkung ist damit nicht mehr zumutbar. 

In allen anderen Fällen trifft das Sprichwort "Geschenkt ist geschenkt" die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung in die Brüche geht, geht der Schenker dann bewusst ein. 

Kläger schenkte Paar 100.000 Euro

Geklagt hatte eine Familie aus Brandenburg. Diese hatten ihrer Tochter und deren damaligem Freund mit mehr als 100.000 Euro für einen Hauskauf unterstützt. Wenig später trennte sich das Paar aber. Die Familie klagte gegen den Ex-Freund und wollte, dass dieser seinen Anteil zurückbezahlt. 

In vorheriger Instanz hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht 2016 entschieden, der Mann müsse mehr als 90 Prozent des Geldes wieder zurückzahlen. Die Urteilsbegründung: Die Familie war zum Zeitpunkt der Schenkung davon ausgegangen, die Beziehung hält lebenslang. 

Auf den anderen knapp 10 Prozent bleibt die Familie aber sitzen, da die Tochter zumindest eine Zeit lang in der Wohnung lebte und sie dadurch einen Vorteil hatte. Für die Berechnung der Rückzahlung nahm sich das Gericht in erster Instanz die durchschnittliche Lebenserwartung des Mannes zur Hilfe.

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Mann jetzt 91,6% seines Anteils der Schenkung zurückzahlen. Das entspricht etwa 47.040€.

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