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Dokumente aufbewahren: Welche ihr wegwerfen könnt und welche nicht

Jahresbeginn und die Rechnungen und Briefe stapeln sich. Und eigentlich müsste mal wieder alles ordentlich abgeheftet werden. Oft könnt ihr dabei mehr ausmisten, als ihr denkt. Selbst wichtige Dokumente sind teils leicht wiederzubeschaffen. Wir sagen euch, auf was ihr achten müsst.

Aktenordner Johannes Schmitt-Tegge/dpa

Arbeitsvertrag, Steuerbescheide, Kontoauszüge - was muss ich wirklich aufheben? Und was kann ich ruhigen Gewissens ausmisten? Die Experten der Stiftung Warentest geben euch Tipps für die Aufbewahrung eurer Unterlagen und dafür wie ihr am besten Ersatz für wichtige Dokumente bekommt, die ihr aus Versehen verloren oder weggeworfen habt.

Diese Dokumente solltet ihr wegwerfen:

Ein Leben lang solltet ihr die folgenden Unterlagen aufheben. Für manches kann jedoch im Notfall Ersatz beantragt werden, häufig jedoch kostenpflichtig.


  • Sozialversicherungsausweis

    • Verloren? Mit Sozialversicherungsnummer bei Rentenversicherung oder gesetzlicher Krankenkasse beantragen

  • Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

    • Verloren? Beim Arbeitgeber anfordern

  • Ausweise und Pässe

    • Verloren? Bei Polizei oder Bürgeramt melden, bei Gemeinde beantragen

  • Geburtsurkunde

    • Verloren? Beim Standesamt im Geburtsort beantragen

  • Heiratsurkunde

    • Verloren? Beim Standesamt beantragen

  • Kirchenbuchauszüge

    • Verloren? Die Kirchengemeinde hat eine Kirchenbuchurkunde

  • Sterbeurkunde

    • Verloren? Beim Standesamt am Sterbeort beantragen

  • Testament

    • Verloren? Wiederbeschaffen eigentlich unmöglich

  • Erbschein

    • Verloren? Beim Nachlassgericht beantragen

  • Scheidungsbeschluss

    • Verloren? Bei Amts- oder Familiengericht, das die Scheidung vollzogen hat, anfordern

  • Wertpapiere

    • Verloren? Dann sieht es leider schlecht aus

  • Betriebliche Altersvorsorge

    • Verloren? Beim Arbeitgeber anfordern

Diese Unterlagen können nach ein paar Jahren weg:


  • Gehaltsabrechnung

    • Für das laufende Kalenderjahr aufheben, stimmt dann die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende, können die Abrechnungen weg

  • Lohnsteuerbescheinigung

    • Bis ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufheben, dann ist dieser rechtskräftig und die Lohnsteuerbescheinigung kann weg

  • Belege für Steuererklärung

    • Bis ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids aufheben

  • Handwerkerrechnungen

    • Private zwei Jahre lang aufheben, Grund: Nachweis für keine "Schwarzarbeit", Im Zusammenhang mit Vermietung zehn Jahre lang aufheben

  • Steuerbescheid

    • Elf Jahre lang aufheben, Grund: Zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung

  • Versicherungspolicen

    • Bis zu Vertragsende und darüberhinaus drei Jahre aufheben

Diese Unterlagen bis zur Rente aufheben:


  • Schulzeugnisse

    • Verloren? Bei der ausstellenden Schule neu beschaffen

  • Arbeitsverträge

Diese Dokumente können eigentlich weg:


  • Kontoauszüge

    • Gibt keine Pflicht, sie aufzuheben, es macht allerdings Sinn die Auszüge drei Jahre aufzubewahren, Grund: Verjährungsfrist für die meisten Alltagsgeschäfte
    • Auszüge können bis zu zehn Jahre bei den Banken angefordert werden

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