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Diese Dinge sind im Supermarkt streng verboten!

Viele von uns gehen mindestens einmal pro Woche in den Supermarkt. Doch dabei verstößt die Mehrheit von uns regelmäßig gegen geltende Regeln - meist völlig unbewusst! Wir haben für euch zusammengefasst, was beim Einkaufen streng verboten ist.

Kiste mit Tomaten in einem Supermarkt Geld & Recht Foto: Pixabay / Alexas_Fotos

Für die meis­ten von uns gehört Einkau­fen zum Alltag. Nur wenige machen sich über die Regeln, die inner­halb des Super­markts herr­schen, Gedan­ken. Was ist eigent­lich erlaubt und was darf ich keines­falls machen? Die „Stif­tung Waren­test“ hat die übli­chen Super­markt-Regeln und ihre daraus resul­tie­ren­den Verbote veröf­fent­licht.

Obst vorab probieren

…ist nicht erlaubt! Bei vielen von uns gilt der Irrglaube, dass mal eben das ein oder andere Frücht­chen probie­ren erlaubt sei – immer­hin will man wissen, ob das Obst, das man kauft, auch wirk­lich schmeckt. Leider aber ist diese Annahme falsch. Wer vorab probiert, begeht Dieb­stahl. Denn die Ware ist Eigen­tum des Super­mark­tes bis zu dem Zeit­punkt, indem ihr sie bezahlt.

Schon vor der Kasse essen oder trinken

Auch das ist nicht erlaubt. Denn der Händ­ler hat keine Garan­tie, dass das Produkt im Anschluss auch wirk­lich gekauft wird. Der rich­tige Weg: Einfach vorher kurz nach­fra­gen, die meis­ten Händ­ler zeigen sich hier kulant.

Produkte vorab aus der Verpackung holen

Vorab mal eben kurz einen Blick in die Packung werfen oder das Produkt heraus­ho­len, ist der Regel kein Problem, sofern das Produkt unbe­scha­det bleibt und die Verpa­ckung keine Gebrauchss­pu­ren davon trägt. Streng verbo­ten ist dies hinge­gen bei Lebens­mit­teln, denn diese gelten nach Öffnung als ange­bro­chen und können so nicht mehr verkauft werden.

An der Kasse Kleingeld loswerden

Was die wenigs­ten von uns wissen: Kassie­rer sind nicht dazu verpflich­tet, mehr als 50 Münzen von einem Kunden anzu­neh­men. Wer also gehofft hat, die unlieb­sa­men roten Münzen an der Kasse loszu­wer­den, könnte das Nach­se­hen haben.

Dinge anfassen und wieder zurücklegen

Das ist eigent­lich kein Problem – solange es sich nicht um unver­packte Ware wie beispiels­weise Brot handelt. Wer diese einmal ange­fasst hat, ist verpflich­tet, sie auch zu kaufen. Aus Hygi­ene- oder Gesund­heits­grün­den dürfen diese Produkte nicht mehr an jemand ande­ren verkauft werden.

Waren in der eigenen Tasche zur Kasse bringen

Auch das gilt als Dieb­stahl. Denn für den Betrei­ber ist nicht klar, dass der Kunde die Produkte an der Kasse auch wirk­lich bezah­len wird. Wer seine eigene Tasche an der Kasse entleert vorzeigt, wird aber auch in diesem Fall selten Probleme bekom­men.

An Kosmetik schnuppern

Grund­sätz­lich ist es schon erlaubt, mal eben die Nase an ein Dusch­gel zu halten. Aller­dings nur, wenn sich die Verpa­ckung danach auch wieder ohne Scha­den ganz schlie­ßen lässt. Besser ist es, auslie­gende Tester zu verwen­den, die extra hier­für vorge­se­hen sind.

Vor dem Gemüsewiegen das Grünzeug entfernen

Das Grün am Gemüse isst man ja sowieso nicht mit, warum also nicht einfach Geld sparen und dieses vor dem Wiegen abma­chen? Das ist leider verbo­ten, denn der Kilo­preis wird ausnahms­los inklu­sive des Grüns berech­net.

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