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Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen: So ist die rechtliche Lage

Die Solidarität gegenüber den Menschen in der Ukraine ist riesig. Bei uns in Bayern bieten sogar einige von euch den Geflüchteten private Unterkünfte an. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Lage und was sollte dabei beachtet werden? Ein Überblick.

Flüchtlinge aus der Ukraine gehen zu einer Sammelstelle Geld & Recht Foto: Paul Zinken / dpa

Flücht­linge aus dem ukrai­ni­schen Kriegs­ge­biet gehen zu einer Sammel­stelle

Mehr als 1,5 Milli­o­nen Menschen sind bereits seit Kriegs­be­ginn in der Ukraine geflüch­tet – und es werden täglich mehr. Die Verein­ten Nati­o­nen spre­chen von der größ­ten Flücht­lings­welle seit dem Zwei­ten Welt­krieg. Auch bei uns in Bayern kommen laufend Geflüch­tete aus der Ukraine an und brau­chen drin­gend eine Unter­kunft. Neben den offi­zi­el­len Anlauf­stel­len haben sich auch viele von euch bereit erklärt, Geflüch­tete privat aufzu­neh­men. Was genau aber gilt für die private Aufnahme von Geflüch­te­ten?

Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen - ist das einfach so möglich?

Ja! Denn Staats­bür­ger aus der Ukraine können visum­frei nach Deut­sch­land einrei­sen und dürfen daher wohnen, wo sie möch­ten. Sie müssen also nicht zwin­gend in einer staat­li­chen oder kommu­na­len Anlauf­stelle unter­ge­bracht werden.

Eine Ausnahme gilt für unbe­glei­tete Kinder und Jugend­li­che. Hier muss eine Aufnahme immer über das Jugend­amt erfol­gen. Die Minder­jäh­ri­gen werden anschlie­ßend an Pfle­ge­fa­mi­lien vermit­telt. Sind die Kinder gemein­sam mit erwach­se­nen Verwand­ten einge­reist, gilt diese Rege­lung nicht. Dann können die Fami­lien ganz normal auch privat aufge­nom­men werden.

Ich möchte eine Wohngelegenheit anbieten - was muss ich dabei beachten?

Wer selbst eine private Wohn­ge­le­gen­heit für Geflüch­tete aus der Ukraine anbie­ten möchte, sollte das besten­falls orga­ni­siert tun – heißt über eine kommu­nale Melde­stelle oder über Vereine und NGOs. Einen Über­blick zu den offi­zi­el­len Melde­stel­len der baye­ri­schen Städte findet ihr hier.

Auch das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­rium bietet eine Platt­form an, um Wohn­ge­le­gen­hei­ten, aber auch andere Hilfs­an­ge­bote koor­di­niert an die Geflüch­te­ten zu vermit­teln.

Muss die Aufnahme von Geflüchteten gemeldet werden?

Ukrai­ni­sche Staats­bür­ger können sich derzeit in Deut­sch­land 90 Tage lang ohne Regis­trie­rung aufhal­ten. Die ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen erhal­ten sie aller­dings nur mit einer Regis­trie­rung. Zudem bitten die Behör­den um eine Anmel­dung, damit sie die Gesamt­zah­len besser im Blick behal­ten können. Die Regis­trie­rung von Geflüch­te­ten erfolgt in ganz Bayern über die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den vor Ort, außer­dem in den soge­nann­ten Anker-Einrich­tun­gen und im Ankunfts­zen­trum (in München zum Beispiel am Haupt­bahn­hof).

Ukrai­ni­schen Kriegs­flücht­linge haben einen Schutz­sta­tus: Die Mitglieds­s­taa­ten der EU haben sich darauf geei­nigt, dass dieser für ein Jahr gilt, verlän­ger­bar auf insge­samt drei Jahre. Mit dem Status erhal­ten sie Aufent­halts­rechte, Zugang zum Arbeits­markt, zu Wohn­raum, Sozi­al­hilfe, medi­zi­ni­sche oder sons­tige Unter­stüt­zung sowie Mittel zur Bestrei­tung des Lebens­un­ter­halts. Ein Asyl­ver­fah­ren müssen ukrai­ni­sche Flücht­linge nicht bean­tra­gen.

Gibt es finanzielle Unterstützung für die private Aufnahme?

Geflüch­tete aus der Ukraine erhal­ten grund­sätz­lich die glei­chen Leis­tun­gen wie Asyl­be­wer­ber, wenn sie sich regis­triert haben. Der Staat kommt also für anfal­lende Miet­kos­ten auf – aller­dings nur, wenn die Geflüch­te­ten nicht in der Lage dazu sind, aus ihrem eige­nen Vermö­gen dafür aufzu­kom­men.

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