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Handy, Internet & Co.: Wie ihr bald leichter aus euren Verträgen kommt

Automatische Verlängerungen ... Wir alle kennen die Hürden bei der Vertragskündigung. Gute Nachrichten: Ab nächstem Jahr soll das deutlich leichter ablaufen.

Ein Mann telefoniert mit dem Handy Geld & Recht Foto: Hauke-Christian Dittrich / dpa

Schon wieder die Kündi­gungs­frist verpasst … Jeder kennt das ärger­li­che Gefühl. Kommen­des Jahr sollen für Verbrau­cher*in­nen dies­be­züg­lich Erleich­te­run­gen kommen.

Welche Änderung soll genau kommen?

Für Verträge, die ab dem 01. März 2022 geschlos­sen werden, gibt es kürzere Kündi­gungs­fris­ten. Oben­drauf können wir nach der Mindest­ver­trags­lauf­zeit inner­halb von einem Monat kündi­gen. Das bedeu­tet, bei Verträ­gen von Handys oder Ener­gie kann man nicht mehr auto­ma­tisch für ein weite­res Jahr gebun­den werden.

Kündigungsbutton kommt

Eine weitere Erleich­te­rung soll in Gestalt eines „Kün­di­gungs­but­tons“ kommen. Heißt: Sobald ein Anbie­ter den Abschluss von Lauf­zeit­ver­trä­gen über eine Website anbie­tet, muss er dort auch – ab dem 1. Juli 2022 – einen Kündi­gungs­but­ton bereit­stel­len. Dieser ermög­licht Verbrau­cher*in­nen ein schnel­le­res und leich­te­res Kündi­gen. Beispiele hier­für wären dann Mitglied­s­chaf­ten im Fitness­stu­dio oder Zeit­schrif­ten-Abos.

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