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Haare versaut? Dann bekommt ihr Geld vom Friseur zurück

Fast jeder hat es schon erlebt - der Friseur hat den Haarschnitt oder die Haarfarbe versaut. Einfach nur wütend bezahlen und rausstürmen ist aber keine gute Idee. Das sind eure Rechte beim Friseur.

Zwei Stun­den auf dem Stuhl sitzen, Haare waschen, Haare färben, Haare schnei­den, Haare föhnen. Der Besuch beim Friseur ist, zumin­dest für Frauen, eine halbe Tages­auf­gabe und noch teuer dazu. Deshalb ist die Wut oft umso größer, wenn der Blick in den Spie­gel danach zum Schock wird. Gelbe statt blonde Haare, die Sträh­nen zu dick, die Haare zu kurz geschnit­ten. Fast jeder hat das schon erlebt. Aber was tun?

Haben wir überhaupt Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Frisur versaut ist?

Das kommt darauf an, was ihr bemän­gelt. Wenn eure Kopf­haut sich vom Färbe­mit­tel entzün­det habt ihr einen Anspruch auf Schmer­zens­geld. Wenn die Frisur aller­dings verschnit­ten wurde, gibt’s keinen Scha­dens­er­satz, weil es sich dabei um die Verlet­zung ästhe­ti­scher Schön­heits­ide­ale handelt. Für Gerichte ist das in der Regel kein objek­ti­ver Scha­den.

Wenn die Haare gelb statt blond gefärbt sind habt ihr ein Recht auf Nach­bes­se­rung. Das habt ihr gene­rell bei allem, was ihr nach dem Friseur­be­such bemän­gelt. Um recht­lich sicher zu gehen, soll­tet ihr dem Friseur direkt sagen, dass ihr unzu­frie­den seid und ihm ein bis zwei Tage Zeit für einen neuen Termin geben. Verwei­gert er das oder seid ihr auch mit dem zwei­ten Versuch unzu­frie­den, könnt ihr zur Konkur­renz gehen und dem ursprüng­li­chen Friseur die Rech­nung schi­cken.

Tipp:

Macht auf jeden Fall direkt Fotos von der miss­glück­ten Haar­fa­rbe oder Frisur. So könnt ihr später bewei­sen, dass die Leis­tung des Friseurs auch wirk­lich fehler­haft war.

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