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Handwerk, Geldscheine, Steuern und Telefonieren: Das ändert sich für euch im Mai 2019

Neuer Monat, neue Gesetze und Regeln! Der Mai bringt dieses Jahr etliche Änderungen mit sich. Wir haben das Wichtigste für euch zusammengefasst.

Finanzamt Geld & Recht Tobias Hase/dpa

Mehr Zeit für Steuererklärung

Für Steuerzahler gilt ab diesem Jahr ein neuer Stichtag. Wer seine Steuererklärung selbst macht, musste seine Unterlagen für das Vorjahr bisher bis 31. Mai beim Finanzamt einreichen. Jetzt gibt es zwei Monate mehr Zeit. Die Steuererklärung muss künftig erst zum 31. Juli vorgelegt werden.

Steuerzahler, die einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe zurate ziehen, haben auch eine verlängerte Abgabefrist. Sie müssen die Steuererklärung für das Jahr 2018 erst bis Ende Februar 2020 abgeben, statt bis Ende Dezember 2019.

100er und 200er: Neue Geldscheine kommen

Ende des Monats bekommen die 100- und 200-Euro-Geldscheine ein neues Gesicht. Am 28. Mai 2019 kommen die überarbeiteten Banknoten in Umlauf. Die alten Scheine werden nach und nach aus dem Verkehr gezogen.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte vor sechs Jahr damit angefangen, die Euro-Geldscheine anzupassen. Die Designs wurden geändert, dazu machen verbesserte Sicherheitsmerkmale die Scheine sicherer gegen Fälschungen.

Der größte Euro-Geldschein, der lilafarbene 500er, wird nach dem 26. April 2019 dagegen nicht mehr von Banken ausgegeben.

Telefonieren in Europa wird billiger

Das Europaparlament hatte bereits im November 2018 beschlossen, dass die Telefonpreise innerhalb der EU angeglichen werden. Ab dem 15. Mai 2019 gelten neue Limits. Anrufe kosten dann innerhalb der EU maximal 19 Cent pro Minute. Die Preise für das Versenden von SMS werden ebenfalls gedeckelt – und zwar bei sechs Cent.

Bezahlung von Malern und Lackierern: Höhere Ansprüche treten in Kraft

Für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ab 1. Mai 2019 ein höherer Mindestlohn. Arbeiter, die einfache Hilfstätigkeiten ausüben, verdienen künftig 10,85 Euro statt 10,60 Euro pro Stunde. 

Sie werden als „ungelernte Arbeitnehmer“ bezeichnet, die unter Aufsicht und Anleitung von Gesellen und Vorarbeitern schaffen.

Für Gesellen in Ostdeutschland erhöht sich der Mindestlohn von 12,40 Euro auf 12,95 Euro. Im Westen und Berlin gibt es keine Anpassung: Hier beträgt der Mindestlohn für Maler und Lackierer weiterhin 13,30 Euro.

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