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Neue Regeln fürs Online-Shopping: Das gilt ab jetzt für Kreditkarten

Ab dem 15. März 2021 müssen wir uns an strengere Authentifizierungsverfahren beim Online-Shopping gewöhnen. Die neuen Regeln sollen für mehr Sicherheit im Netz sorgen.

Eine Frau tippt an einem Laptop Foto: Christin Klose/dpa

Mit dem 15. März 2021 endet die Schonfrist für neue und sichere Zahlungsabwicklungen beim Online-Shopping. 

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Ab jetzt müssen beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte auch schon kleinere Beträge bis 150€ durch die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung überprüft werden. Konkret bedeutet das, dass Kunden in der Regel in zwei voneinander unabhängigen Schritten nachweisen müssen, dass sie auch der tatsächliche Inhaber der Kreditkarte sind. So benötigen Verbraucher künftig zwei Sicherheitsfaktoren wie beispielsweise ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN).

Identitätsdiebstahl

Hintergrund der verschärften Sicherheitsmaßnahmen beim Bezahlen mit Kreditkarten, ist die akute Gefahr des Identitätsdiebstahls. Zahlt man beispielsweise mit der gleichen Karte an der Supermarktkasse, ist es ein leichtes für Betrüger Nummer und Prüfziffer auszuspähen und diese für eigene Zahlungen zu missbrauchen. 

Abwicklung immer unterschiedlich

Grundsätzlich werden kartenausgebende Banken nur dazu verpflichtet, Sicherheitsstandarts für Verbraucher durch zwei weitere Authentifizierungs-Schritte zu erhöhen. Wie sie das allerdings machen, bleibt ihnen überlassen. So erhalten manche Kunden eine einmalige TAN-Nummer, mit welcher sie Bezahlungen per SMS freigeben können. Andere kooperieren mit speziellen Sicherheitsapps, bei welchen Käufe über Geheimnummern oder Strich- und QR-Codes abgewickelt werden können. Auch Erkennungsschritte durch biometrische Daten sind technisch möglich, so können Anbieter auch mit Gesichtserkennungs- oder Fingerabdruckverfahren arbeiten. 

Fristverlängerung endet final

Nach EU-Vorschriften sind Banken eigentlich schon seit dem 14. September 2019 zu einer "starken Kundenauthetifizierung" verpflichtet. Weil es aber immer wieder Probleme bei der technischen Umsetzung gab und viele Finanzinstitute die Fristen nicht einhalten konnten, wurde due Deadline von Finanzaufsichtsbehörde Bafin immer wieder verschoben. 

Mögliche Ausnahmen

Um Kunden auch in Zukunft eine schnelle Abwicklung bei niedrigpreisigen Geschäften ermöglichen zu können, stehen Ausnahmen für Einkäufe von unter 30€ und wiederholte Einkäufe beim gleichen Online-Shop im Raum.

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