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So prüft das Finanzamt eure Steuererklärung

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist abgelaufen, und nun beginnen die Finanzbeamten mit der Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen. Doch wie werden eure Angaben überhaupt gecheckt? Das erfahrt ihr hier.

Frau füllt Dokument aus Geld & Recht Foto: Pcess609/Adobe Stock

Die Frist für die Steuererklärung ist Anfang Oktober ausgelaufen. Doch sobald die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht ist, beginnt ein weiterer wichtiger Schritt - die Prüfung durch die Steuerbehörde. Wie läuft diese ab?

Automatische Datenabgleiche

Das Finanzamt verfügt über ein System zur automatischen Überprüfung von Steuererklärungen. Diese ist jedoch so programmiert, dass sie Unregelmäßigkeiten erkennt, erklärt capital.de. Sobald diese erkannt werden, wird die betreffende Steuererklärung ausgesondert und zur manuellen Überprüfung an eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter weitergeleitet. Diese Fachkräfte orientieren sich während ihres Prüfprozesses an den Anweisungen, die ihnen von der Software zur Verfügung gestellt werden. Hierbei wird beispielsweise überprüft, ob die Angaben in Bezug auf ein Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung plausibel sind. Ebenso wird die Anzahl der angegebenen Homeoffice-Tage auf ihre Realitätsnähe hin überprüft. Wenn beispielsweise ein Geringverdiener ungewöhnlich hohe Werbungskosten geltend macht, kann das Misstrauen des Finanzamts geweckt werden. In solchen Fällen werden weitere Nachweise und Erklärungen angefordert.

Was passiert bei Fehlern?

Bei simplen Zahlenfehlern wird man Ihnen in der Regel keine böswilligen Absichten unterstellen. In solchen Fällen genügt oft schon ein einfacher Anruf, um beispielsweise aus den anfänglich fragwürdigen 177 Kilometern Arbeitsweg wieder die üblichen 17 Kilometer zu machen. Wenn ihr jedoch vorsätzlich Ausgaben erdacht oder übertrieben habt, wird das Finanzamt im besten Fall diese Ausgaben einfach bei der Steuerberechnung ignorieren. Im schlimmsten Fall droht euch ein Bußgeld. Die Ausrede "Ich wusste nicht, dass..." wird in solchen Fällen nicht akzeptiert.

Nicht immer Belege erforderlich

Nicht alle Ausgaben erfordern zwingend Belege. Insbesondere bei Arbeitnehmern bietet sich der Bereich der Werbungskosten an, um bestimmte Kosten zu erhöhen. Solange diese Ausgaben plausibel erscheinen, wird das Finanzamt normalerweise nicht weiter nachforschen. Die genauen Beträge, die ohne zusätzliche Nachweise akzeptiert werden, werden von den Oberfinanzdirektionen der einzelnen Bundesländer in den sogenannten "Nichtaufgriffsgrenzen" festgelegt, erklärt der Blog SteuerGo.

Bei Arbeitsmitteln wie Berufskleidung, Aktenkoffern oder Fachbüchern gibt es je nach Bundesland eine Nichtbeanstandungsgrenze von 100 bis 150 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ihr keinen rechtlichen Anspruch darauf haben, dass das Finanzamt diese Kosten ohne Überprüfung akzeptiert. Auf Anfrage müsst ihr nach wie vor Belege vorlegen.

Finanzamt erhält Daten automatisch

Schummeln ist bei Renteneinkünften, dem Bruttoeinkommen und Ersatzleistungen wie Eltern- und Arbeitslosengeld genauso wenig erfolgversprechend wie bei den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Im Falle von Angestellten werden die relevanten Daten automatisch von den Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelt

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