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Krankschreibung per Videochat: Das ist künftig erlaubt

Patienten könnten sich künftig den Weg zum Arzt sparen - eine Krankschreibung ist jetzt auch per Videochat möglich. Es gelten jedoch einige Voraussetzungen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Gesundheit Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Patienten haben zukünftig die Möglichkeit sich per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben zu lassen. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäusern geeinigt.

Es gelten einige Voraussetzungen

Damit können sich Patienten künftig den Weg in die Arztpraxis sparen. Es gelten aber einige Voraussetzungen. So muss der Versicherte bei der behandelnden Arztpraxis bekannt sein und die Erkrankung muss eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen. Einen rechtlichen Anspruch auf Krankschreibung per Videochat gibt es nicht.

Eine erstmalige Krankschreibung ist auf sieben Tage begrenzt. Eine Folgekrankschreibung per Videochat ist nur zulässig, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit vorher bei einer persönlichen Untersuchung festgestellt hat.

Unabhängig von Corona

Die neue Möglichkeit der Krankschreibung wurde unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen, betonte der Ausschuss. In der Corona-Zeit war es zudem möglich sich per Telefonanruf krankschreiben zu lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch zum 31. Mai 2020 ausgelaufen.

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